Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 48 Seiten

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Für BE, LU und SZ bewegen sich die Massnahmen auf einer zu hohen Flughöhe, dadurch ist eine Bewertung der Umsetzbarkeit und praktischen Anwendbarkeit schwierig, GE wünscht sich die Benennung der federführenden und implizierten Akteure nicht nur im Anhang, sondern auch in Kapitel 2. JU regt an, eine zeitliche und räumliche Priorisierung in den Massnahmen anzuwenden, ZG sieht eine Priorisierung der Massnahmen nach Wichtigkeit. BL, BS, GE und VSGP wünschen eine Darstellung der Tatsache, dass einige Massnahmen bereits realisiert werden (z.B. 1-1.1 – 1-1.4). GE möchte eine detaillierte Diskussion der bereits etablierten Massnahmen und eine Darstellung der Vor-/Nachteile sowie des Verbesserungspotentials.

BL und BS erachten den Bund als nicht zuständig für das Beschließen von Bekämpfungsmassnahmen, jedoch für die Erarbeitung von Grundlagen und Zielvorgaben, sowie für die Koordination, die Umsetzung von präventiven Massnahmen und für Empfehlungen. BE möchte, dass der Bund für die Massnahmen entsprechende Instrumente (Flugblätter, Bekämpfungsutensilien etc.) zur Verfügung stellt. Für GE und WVS sind die aufgeführten Ressourcen grösstenteils zu klein, auch BE fehlen allgemein finanzielle und personelle Mittel.

Verschiedentlich wird vorgeschlagen, Massnahmen zusammenzulegen oder sie zu ver- Zusammenlegung von

Massnahmen

schieben (in Reihenfolge der Massnahmen):

 JardinSuisse: Massnahmen 1-1.1 und 1-1.2 könnten zusammengelegt werden  JardinSuisse: Massnahmen 1-1.3 und 1-1.4 könnten zusammengelegt werden  EAWAG: Gehören Massnahmen 1-1.3 und 1-1.4 nicht zu Stossrichtung 1.2?

 JardinSuisse, SBV, VSGP: Massnahme 1-2.1 streichen und mit 1-1.2 zusammenle-

gen

 SCNAT, EFBS: Massnahme 1-2.3 besser von 1-2.1 abgrenzen oder fusionieren  EAWAG: Gehören Massnahmen 1-2.3 und 1-2.4 nicht zu Stossrichtung 1.1?

 JardinSuisse, Prométerre: Massnahmen 1-3.2, 2-1.2 und 2-1.3 könnten zusammen-

gefasst

 InfoFlora: Maßnahmen 1-4.1 und 1-4.2 sind eng miteinander verbunden und kön-

nen nicht einzeln behandelt werden.

 SBV, VSGP, WVS: 1.4.2 Streichen und in Massnahme 1-2.4 integrieren, da die

Auswahl von Forschungsprojekten auf der Sondierung und der Ermittlung des Handlungsbedarfs beruht.

 SBV, VSGP: 2-1.2 streichen und in Massnahme 2-1.1 integrieren

 SBV, VSGP: 2-1.4 streichen und in Massnahme 2-1.2 integrieren

 SBV, VSGP: Massnahmen 3-1.1 und 3-1.3 zusammenlegen

 Prométerre: Die Massnahme 3-2.2 kann in Massnahme 3-1.1 integriert werden  SBV, VSGP: Die Massnahme 3-2.2 muss in Massnahme 1-4.1 integriert werden,

die an die Priorisierung der Arten gebunden ist

 SBV, VSGP: Die Massnahme 3-1.3 muss in Massnahme 3-1.2 integriert werden  SG: Prüfen, ob Massnahmen 3-1.3 und 3-1.2 zusammengelegt werden können.

2.3.1 Massnahmen im Bereich Grundlagen

Verschiedene Kantone (GR, SO, TG, UR, ZH) und KVU erachten den Bereich Grundlagen als zu stark gewichtet im Vergleich zum Bereich Bekämpfung. SCNAT, GR, KVU, OW, TG und ZH wünschen sich eine Massnahme zur Information von flächenrelevanten Akteuren (Bahnen, Flughäfen, Golfplätze, Gruben und Deponien etc.) zu geltenden Vorschriften und sachgemässem Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten. BS und EA-WAG betonen die Bedeutung eines Monitorings. EAWAG, SVNF und SVU möchten den Einbezug zur Überwachung der Bevölkerung durch eine App, erachten aber die bisherigen Apps als nicht brauchbar. FSKB wünscht sich eine digitale Plattform (CH-Wikipedia der Neobiota). SCNAT und InfoFlora sehen den Einbezug von weiteren Partnern (Datenzentren, Experten aus der Praxis, NGOs) als wichtig an.