Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 48 Seiten

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Bund die Arten bis Ende 2016 klassifiziert. NW, KOLAS und ZG wünschen, dass der Bund ein Monitoring zu den sich in Richtung Schweiz ausbreitenden invasiven gebietsfremden Arten macht und dabei das Schadenpotenzial einschätzt. InfoFlora möchte ein dynamisches Entscheidungsmodell zur Einstufung von invasiven gebietsfremden Arten gemäss Stufenkonzept, sowie zur Einstufung der betroffenen Lebensräume. Agroscope und INH geben zu bedenken, dass die Massnahmen bezahlbar sein müssen.

SCNAT, GR, KVU, OW, TG und ZH möchten weitere Schutzgüter hervorheben wie z.B. Massnahme 1.4.2: Ana-

lyse der Arten und Le-Gesundheit, Infrastruktur, Schädlichkeit, Lästigkeit etc. OW, KVU und ZH möchten auch bensräume Landwirtschafts- und Siedlungsflächen als Schutzgut erwähnen, GE fehlt die Erwähnung der Gefahr auch für Menschen. SCNAT, BL und BS wünschen einen Vermerk, dass durch den Klimawandel Lebensräume verändert werden und neue/andere Massnahmen abgeleitet werden müssen. SVS schlägt vor, eine abgestufte Priorisierung nach Lebensraum und Invasionspotenzial einer Art vorzunehmen. UR regt an, die Mitarbeit der Kantone hervorzuheben. AG regt einen engeren Zeitplan an, VD sieht als erstes Etappenziel Ende 2016 ein Bericht über invasive gebietsfremde Arten in Biotopen, Ende 2017 einen Bericht über andere Gebiete.

2.3.2 Massnahmen im Bereich Prävention

Der WVS und InfoFlora finden, dass grundsätzlich zu wenig Gewicht auf die Prävention Generelle Bemerkungen gelegt wird. Die Vogelwarte Sempach und die EFBS halten die Massnahmen im Bereich Prävention für zum Teil sehr bescheiden. InfoFlora stellt fest, dass die Präventionsmassnahmen fast alle an invasive gebietsfremde Arten gebunden sind. Sie sind der Ansicht, dass es auch Massnahmen für Gebiete braucht, die noch nicht befallen sind und die es auch bleiben sollen. Das CSCF und die Karch betonen, dass berücksichtigt werden sollte, dass invasive gebietsfremde Arten auch durch Warentransporte von nicht-invasiven Arten erfolgen kann. InfoFlora vermisst eine Aussage zu den Folgen für Verursacher wenn Präventionsmassnahmen nicht eingehalten wurden.

Bezüglich Zuordnung der Massnahmen stellt Jardin Suisse fest, dass die Massnahmen 2-2.5 und 2.2.7 Massnahmen zur Informationsverbreitung umfassen und in 2-1.3 integriert und zusammengefasst werden können. Auch der Kanton SG schlägt vor zu prüfen, ob ähnliche Massnahmen wie z.B. 2-1.1 bis 2-1.4 der Übersicht halber zusammenlegt werden könnten.

Als Ergänzung zu den vorgeschlagenen Massnahmen plädieren 14 Kantone (AG, AI, AR, Massnahmenvorschläge BL, BS, GR, LU, NW, OW, SH, SG, UR, VD, ZG) sowie WWF, ProNatura, ProNaturaGR, SVS, DGE-Foret, KBNL, KPSD, KOLAS, WVS und KOK (insgesamt 24 Akteure) für ein Verbot des Inverkehrbringens und des Handels mit invasiven gebietsfremden Arten. BL und BS schlagen vor, dass dies durch eine Harmonisierung und Revision der bestehenden Gesetze erreicht werden soll. Ein Inverkehrbringen soll nur noch bei nachgewiesenem, berechtigtem Interesse möglich sein. SBB, SVNF und SVU sind der Ansicht, dass Arten der Stufen C-D2 gemäss Stufenkonzept von Einfuhr, Inverkehrbringung und Handel ausgeschlossen werden müssen. Die SCNAT verlangt Einfuhrverbote auch für Arten der Stufe C und B (Stufenkonzept). Auch die EFBS möchte Einfuhrverbote erwägen. Das Inverkehrbringen von invasiven gebietsfremden Arten soll gemäss dem Kantonen BL und BS auch im Ausland verboten werden. Der WVS betont, dass es nicht nur ein Einfuhrverbot, sondern auch eine entsprechende Kontrolle braucht.

17 Kantone AI, AR, BE, BL, BS, FR, JU, GR, LU, NW, OW, SG, TG, UR, VD, VS, ZG) sowie LI, KBNL, KPSD, SBB, SFV, WVS, KOLAS, KOK und SCNAT (insgesamt 26 Akteure) betonen, dass ein Verkaufsverbot wichtig ist. Sie finden es nicht in Ordnung, wenn der wirtschaftliche Erfolg (Verkaufserlös) auf Kosten der Allgemeinheit (Bekämpfungskosten) gemacht wird. BL fände auch ein Verkaufsverbot im Ausland wichtig. Die SBB und der VS verlangen ein spezifisches Verkaufs- und Importverbot für alle Arten der Kategorien C-D2. AR, LU, ZG sowie die KOLAS möchten dass das Verkaufsverbot an