Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 48 Seiten

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Stossrichtung 1.3: Rechtsgrundlagen harmonisieren bzw. ergänzen

KOLAS, LI und ZG begrüssen diese Massnahme explizit, VD erhofft sich eine Klärung Massnahme 1.3.1: Har-

monisierung und Anpasder Verantwortlichkeiten, BS das Schliessen von Lücken in den rechtlichen Grundlagen. sung rechtliche Grundla-

gen

Für ProNatura, ProNaturaGR, SVS und WWF sind die rasche Umsetzung der Massnahme und ein rasches Vorgehen wichtig. KVU, OW und ZH erachten als Sofortmassnahme wichtig, dass ein Verkaufsverbot für die Arten der schwarzen Liste oder zumindest Sommerflieder, Kirschlorbeer und Götterbaum erlassen wird. SFV und VD wünschen sich einen Zeitplan für die Anpassung der Rechtsgrundlagen. AG, KVU, OW und ZH wünschen sich eine Lösung von bestehenden Zielkonflikten bei einem Mangel an Alternativen die Möglichkeit, dass Ausnahmebewilligungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erteilt werden können.

Verschiedene Akteure schlagen konkrete Anpassungen vor, so möchten ERFA und GR gesetzliche Grundlagen für eine Melde- und Bekämpfungspflicht für Arten von Stufe C und D schaffen, ERFA, SSV und VSSG eine Handlungspflicht auch ausserhalb des produzierenden Sektors, GE ein Verbot des Inverkehrbringens, Verkaufs, Handels und Anpflanzens, GR und SFV ein Inverkehrbringungsverbot, für NSP sind schliesslich die Arten der schwarzen Liste umgehend aus dem Markt zu ziehen. SVNF und SVU sehen mittelfristig die Notwendigkeit einer spezifischen Neobiota-Verordnung.

OW, KVU, ZG und ZH wünschen eine konkrete Formulierung, welche Regelwerke angepasst werden müssen. Verschieden Akteure wiesen auf einzelne anzupassende Gesetzestexte hin, so SCNAT, FR, NSP und TG auf die FrSV, ICOMOS und NIKE auf das NHG, VS auf die CHemRRV und NE auf die VBBo. SBV und VSGP erachten es als wichtig, BLW und BLV bei der Umsetzung dieser Massnahme einzubeziehen.

SBV, VD und VSGP möchten diese Massnahme streichen und mit der Massnahme 1-3.1 Massnahme 1-3.2

Rechtsanpassung

zusammenlegen. ProNatura, ProNaturaGR, SVS und WWF erachten regelmässige Überprüfungen der Richtlinien und Empfehlungen als wichtig, Prométerre möchten die rechtlichen Grundlagen harmonisieren, aber nicht erweitern. ERFA, SSV und VSSG erachten Instrumente für eine fallspezifische Beratung und Begleitung durch Fachleute in anspruchsvollen Projektphasen oder Projekten als sinnvoll. BL möchte prüfen, ob diese Massnahme direkt an die AGIN übertragen werden kann. SVNF und SVU sehen als Instrument ein breites Schulungs- und Beratungsangebot.

Stossrichtung 1.4: Einstufung nach Schadenspotential

Für die Priorisierung wurden verschiedene Vorschläge eingebracht, so möchten SCNAT Massnahme 1.4.1: Ein-

stufung mit Priorisierung

und EFBS existierende Priorisierungsmodelle übernehmen, AG, SVNF, SVU, VS und ZG fordern die Berücksichtigung von kantonalen bzw. regionalen Unterschieden, ProNatura, ProNaturaGR, SVS, WWF und ZG eine abgestufte Priorisierung nach Lebensraum und Invasionspotenzial, WVS den Einbezug der Dimension Lebensraum, EAWAG die Priorisierung nach Verbreitungsvektoren. SVNF und SVU wünschen sich ein flexibles, dynamisches Entscheidungsmodell. CSCF und Karch erachten es als problematisch, dass nur bereits bekannte Arten priorisiert werden können.

Insgesamt 17 Akteuren ist die Zusammenarbeit mit den Kantonen wichtig (AI, AR, BE, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, OW, UR, ZG, ZH sowie KBNL, KOLAS, KVU), BL wünscht ein kantonales Mitspracherecht mit Berücksichtigung kantonaler Unterschiede. GR, KVU, OW, TG und ZH wünschen die Zusammenarbeit mit der AGIN in der Entwicklung des Entscheidungsmodells. Dazu gibt es weitere Wünsche betreffend der einzubeziehenden Akteure, so fehlt der EAWAG die Forschung, NE, GE und OW die Experten, SBV und VSGP das BLW und BLV und die betroffenen Kreise.

Betreffend Zeitplan und Meilensteine wurde folgendes vorgebracht: AG möchte einen engeren Terminplan, da diese Massnahme wichtig für viele anderen ist; SFV erachtet 2017 als zu spät für das Vorlegen eines Entscheidungsmodells; VD möchte, dass der