Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 48 Seiten

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bauenschweiz und Baumeisterverb. warnen vor überbordendem Aktivismus und dass Einigkeit unter den Experten herrschen muss bevor Dritte miteinbezogen werden. SVNF und SVU äussern die Sorge, dass in der Praxis mangels Ressourcen häufig nur die höchste Priorität eines Modells wie des Stufenkonzepts angegangen wird. FSKB möchte die Möglichkeit zur Anpassung und zum Abbruch nicht rentabler Massnahmen vermerkt sehen, da ein dynamisches Stufenkonzept ständig hinterfragt werden muss.

EAWAG, SFV, SH und SVS argumentieren, dass bei Stufe A noch keine Bekämpfung Kommentare zu den ein-

zelnen Stufen

notwendig sein sollte. SCNAT und SFV sind der Meinung, dass ab Stufe B ein Einfuhr- und Handelsverbot gelten sollte. Auf dieser Stufe möchten KVU und ZH angefügt sehen, dass das Ziel auch eine Freihaltung von Schutzgütern gemäss Massnahme 3-1.1 sein kann wenn die Schadensverhütung zu kostspielig ist.

AR, GR, LU, NW, OW, SBB und ZG argumentieren für ein Verkaufs- und Importverbot ab Stufe C. AR ist der Meinung dass hier das Ziel auch eine Tilgung sein sollte und nicht nur eine Eindämmung. Auf dieser Stufe möchten KVU und ZH angefügt sehen, dass das Ziel auch eine Freihaltung von Schutzgütern gemäss Massnahme 3-1.1 sein kann wenn die Eindämmung zu kostspielig ist.

ERFA, SSV und VSSG kritisieren die Unterscheidung zwischen Stufe D1 und D2 als auf einer unklaren Mischung aus ökonomischen und technischen Limitierungen basierend. Ausserdem vermissen die Akteure neben der Umwelt den Bezug zu gesundheitlichen Schäden für Menschen ab Stufe D1. Sie sind auch erstaunt, dass nur eine Anpassung der Rechtsbestimmungen ab Stufe D1 vorgesehen ist, laut den Akteuren braucht es dies auch für Stufe C und D2. GR und OW möchten ab Stufe D1 eine Bekämpfungspflicht, hierfür müssten aber auch noch die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.

JardinSuisse argumentiert, dass auf Stufe D2 eine Eindämmung und sogar die Verhinderung der Besiedlung neuer Gebiete teilweise unmöglich sind. KVU und ZH argumentieren, dass ein Erreichen des Ziels der Tilgung theoretisch immer möglich erscheinen könnte und deshalb nicht so in dem Konzept vermerkt werden sollte. KFKS argumentiert, dass der Aufwand in jedem Fall gerechtfertigt sein sollte da Überwachung teurer als Eindämmung ist. SVS möchte mehr Details zu dem genauen Verfahren mit Arten der Stufe D2 vermerkt sehen und WVS möchte wissen, was mit Arten dieser Stufe geschieht, für die keine Bekämpfungsmittel zugelassen sind. CABI plädiert hier für ein mögliches Zulassen von biologischen Bekämpfungsmitteln. ZG möchte vermerkt sehen, dass der Fokus insbesondere auf Schützenswerte Lebensräume gesetzt werden. Für Arten bei denen eine Eindämmung offensichtlich unverhältnismässig ist sollte eine separate Liste, D3, geführt werden.

Verschiedene Akteure schlagen Alternativkonzepte zum Stufenkonzept vor. ERFA, SSV Alternativen und VSSG präsentieren eine alternative Matrix die neben den 5 Stufen noch mehr integriert. Alternativ schlagen diese drei Akteure auch eine regelmässige Beurteilung jeder Art gemäss Abbildung 1.3 der Strategie vor. SVNF und SVU denken, dass mittelfristig das Stufenmodell mit einem besseren Modell, z.B. einem Enscheidungsbaum ersetzt werden muss. ProNatura, ProNaturaGR und WWF schlagen eine Aufteilung in nur 4 Stufen vor. EAWAG möchte ein zweidimensionales System mit Verbreitungspotenzial auf der X-Achse und Schadpotenzial auf der Y-Achse geprüft sehen und eine Priorisierung der Bekämpfung darauffolgend in 4 Stufen. UFSG schliesslich sieht das Stufenmodell als zu diffus an und schlägt eine Einteilung in nur 3 Stufen vor.