Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 48 Seiten
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eine zielorientierte Umsetzung für nicht machbar und auch SH sieht die Massnahme auf-
grund mangelnder Ressourcen kaum vollständig umsetzbar und schlägt vor, dass ev.
Stichproben eingesetzt werden könnten. BE schlägt vor, die Massnahme ganz zu strei-
chen, da sie wenig Wirkung hat und bei Kantonen zu wenig Ressourcen vorhanden sind.
2.3.3 Massnahmen im Bereich Bekämpfung
Zahlreiche Kantone (AR, BE, FR, GR, LU, NE, OW, SG, TG, ZG, ZH) sowie SCNAT,
KOLAS, KVU, SVNF und SVU (insgesamt 16 Akteure) regen an, mögliche Interessens-
konflikte, die aufgrund von Bekämpfungsmassnahmen entstehen können, (Japanknöte-
rich an Gewässern - ChemRRV), zu lösen und Details zu Bewilligungsverfahren in der
ChemRRV zu regeln. Mehrere Kantone (AI, AR, AG, LU, NW, OW, ZG, ZH) sowie KO-
LAS, KVU, SVNF und SVU sehen es als wichtig an, dass der Bund die Möglichkeit eines
einfachen Bewilligungsverfahrens für den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmit-
tel (PSM) schafft, zumindest für Ausnahmefälle.
Für ProNatura, ProNaturaGR, SVS und WWF hat die Bekämpfung koordiniert nach
Landschaftskammern zu erfolgen, die entsprechenden Stellen sollen durch die verant-
wortlichen Kantone koordiniert werden. GR, KVU, OW und ZH erachten eine Unterstüt-
zung der Gemeinden durch kantonale Fachstellen als wichtig, eine finanzielle und fachli-
che Unterstützung sowie entsprechende Vorgaben und Bedingungen sollen durch den
Bund erfolgen.
SVNF und SVU wünschen eine neue Massnahme, welche Bund, Kantonen und Gemein-
den ausreichendes Budget zur Verfügung stellt. GE und NE fehlt eine Massnahme zur
Identifizierung neuer invasiver gebietsfremder Arten und deren sofortigen Tilgung. KPSD
möchte eine Massnahme, die die Beteiligung des Bundes an den Bekämpfungskosten
der Kantone festlegt.
Stossrichtung 3.1: Gesamtschweizerische Koordination und Umsetzung
Mehrere Kantone (AI, AG, AR, BE, GE, GR, LU, NE, NW, UR, ZG), KBNL, KOLAS, KPSD Massnahme 3.1.1 und Prométerre (insgesamt 15 Akteure) möchten ergänzen, dass der Bund die artspezi- Entwicklung artspezifi-
scher Bekämpfungsstrafischen Bekämpfungsstrategien zusammen mit Kantonen und Experten erarbeitet. tegien KVU, OW, TG und ZH wünschen den Einbezug der jeweiligen Fachkommissionen
(AGIN, KBNL, KVU, JFK, KoK). Verschiedene Akteure haben weitere Vorschläge für den
Einbezug von Organisationen: ERFA, FSD-VSS, SSV und VSSG möchten Schädlings-
bekämpfungsunternehmen und den Verband Schweizer Schädlingsbekämpfer (FSD-
VSS) mit einbeziehen, SBV und VSGP das BLW und BLV, GR die AGIN, WVS die „Pra-
xis“, Prométerre die Verbände und die Akteure vor Ort. ProNatura, ProNaturaGR, SVS
und WWF möchte betont sehen, dass die Massnahmen koordiniert durchgeführt wer-
den.
GR, OW, TG, ZH und KVU möchten, dass auch für Arten ab Stufe C ein Freihaltekonzept
möglich ist, insbesondere für besonders betroffene Gebiete (z.B. Naturschutzgebiete).
Auch SCNAT und KPSD wünschen, dass für Neobiota der Stufen C-A artspezifische
Bekämpfungskonzepte erstellt werden, fokussiert auf das Schadenausmass und nicht
priorisiert nach Raum und Zeit. Auch SVNF und SVU möchten die Eingrenzung auf die
Stufen D1 und D2 streichen. LU, SVNF und SVU schlagen eine gebietsspezifische Un-
terscheidung vor, GR Bekämpfungsmassnahmen für Arten, die noch nicht in der
Schweiz sind. KVU und ZH möchten den Begriff «Unterdrückung» einführen, um aus-
zudrücken, dass der Sinn einer Bekämpfung auch sein kann, die Bestände unter eine
Schadensgrenze zu drücken
Zahlreiche Rückmeldungen thematisieren die Finanzierung und den personellen Res- Massnahme 3.1.2:
Durchführung von Besourcenbedarf. So fordern SBV, VSGP und WVS, eine klare Regelung der Finanzierung kämpfungsstrategien für die Umsetzung dieser Massnahme, TG und ZG sehen die Notwendigkeit von zusätz-
lichem Finanz- und Personalbedarf in den Kantonen und Gemeinden, SBB und WVS