Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 48 Seiten

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sehen zusätzlichen Mittelbedarf bei Grund- und Waldbesitzern. Verschiedentlich wird gefordert, dass der Bund zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, so von AG, BE, BL, SBB und WVS. BS, FR und ZG weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung dieser Massnahme angepasst werden müssen.

GR, KVU, OW, TG und ZH wünschen Sofortbekämpfungsmassnahmen bei Arten, die noch in einem frühen Stadium sind. Für BS, KVU, OW, TG und ZH sind rasche und evtl. auch unkonventionelle Methoden der Bekämpfung zu prüfen (z.B. chemische Bekämpfung entlang von Gewässern durch Spezialisten). Für LU und SVS ist diese Massnahme nicht erst ab Stufe C, sondern bereits ab Stufe B anzuwenden. SBV und WVS möchten das Verursacher- und Nutzniesserprinzip beachtet wissen, ZG sieht die Handlungspflicht nur dann gegeben, wenn geeignete Massnahmen bekannt sind, die auch mit verhältnismässigem Aufwand realisiert werden können. ERFA, SSV und VSSG erachten es als wichtig, dass eine kommunale Kontrollinstanz mit weitreichenden Befugnissen geschaffen wird. Prométerre fürchtet, dass die autonome Durchführung von Bekämpfungsstrategien auf den verschiedenen Ebenen einer einheitlichen Bekämpfung entgegenwirkt.

BL, BS und VS betonen, dass die Kantone auch selber Massnahmen anordnen können. Massnahme 3.1.3 Umset-

zung der Massnahmen

GR, KVU, OW, TG und ZH wünschen Möglichkeiten für Sofortbekämpfungsmassnahmen bei Arten, die noch in einem frühen Stadium sind; zudem erachten sie es als wichtig, rasche und evtl. auch unkonventionelle Methoden der Bekämpfung zu prüfen (z.B. chemische Bekämpfung).

Stossrichtung 3.2: Überprüfung bezüglich Aufwand und Wirkung

EFBS, ProNatura, ProNaturaGR und WWF schlagen vor, dass der Bund die Strategie Massnahme 3.2.1 Er-

folgskontrolle

und Massnahmen evaluiert, da dies sonst nicht einheitlich geschehe. Gemäss BE sollen die Kantone die Erfolgskontrolle nach den Vorlagen/Vorgaben des Bundes durchführen, BL möchte dagegen, dass die Kantone eigene Erfolgskontrollen durchführen und der Bund sie anfragen kann. AG und TG wünschen, dass die Kantone bei der Festlegung der Vorgaben zur Erfolgskontrolle mit einzubeziehen sind. WWF, ProNatura, ProNaturaGR und SVS möchten eine jährliche Erfolgskontrolle, VS wünscht, dass diese mindestens während 5-10 Jahren erfolgt. AG möchte die Erfolgskontrolle standardisieren und mit unabhängigem Monitoring ausführen.

Mehrere Kantone (AI, AR, BE, BL, GR, LU, NW, UR, ZG) sowie ERFA, KBNL, KOLAS Massnahme 3.2.2 Anpas-

sung Zielvorgaben

SSV und VSSG (insgesamt 14 Akteure) weisen darauf hin, dass viel Wissen bei Experten und in Kantonen vorhanden ist und deswegen die Absprache mit Kantonen und Experten wichtig sei. OW, KVU und ZH wünschen bei Bedarf für die Anpassung eine Absprache mit den jeweiligen Fachkommissionen (KBNL, KVU, JFK, KoK), GR und JardinSuisse den Einbezug der AGIN und der Branchenverbände. EFBS möchte nicht nur die Bekämpfungsmassnahmen, sondern auch die Strategie und die daraus abgeleiteten Massnahmen anpassen können. Die Anpassung der Massnahmen wünschen auch GE und NE, allerdings unter Einbezug der Kantone.