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Vernehmlassung 2015/57: Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU · 102 Seiten

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6. Der Ausdruck „BELEGE“ umfasst folgende Dokumente:

a) eine Ansässigkeitsbescheinigung, ausgestellt von einer autorisierten staatlichen Stelle

(beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) des Staates (eines Mitgliedstaats, der Schweiz oder eines anderen Staates), in dem der Zahlungsempfänger ansässig zu sein behauptet;

b) bei einer natürlichen Person einen von einer autorisierten staatlichen Stelle

(beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde)

ausgestellten gültigen Ausweis, der den Namen der natürlichen Person enthält und normalerweise zur Feststellung der Identität verwendet wird;

c) bei einem RECHTSTRÄGER ein von einer autorisierten staatlichen Stelle

(beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde)

ausgestelltes amtliches Dokument, das den Namen des RECHTSTRÄGERS enthält sowie entweder die Anschrift seines Hauptsitzes in dem Staat (einem Mitgliedstaat, der Schweiz oder einen anderen Staat), in dem er ansässig zu sein behauptet, oder den Staat (Mitgliedstaat, die Schweiz oder einen anderen Staat), in dem der RECHTSTRÄGER eingetragen oder gegründet wurde;

d) einen geprüften Jahresabschluss, eine Kreditauskunft eines Dritten, einen

Insolvenzantrag oder einen Bericht der Börsenaufsichtsbehörde.

AMP/CH/EU/de 84