Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/62: Änderung des Steueramtshilfegesetzes (gestohlene Daten) · 9 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Steueramtshilfegesetzes (gestohlene Daten)
Standard. Weiter weist der ODA darauf hin, dass auch die Rechtshilfe in Strafsachen auf dem Grundsatz von Treu und Glauben beruhe und nur in Ausnahmefällen eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf der Basis gestohlener Daten erlaube. In politischer Hinsicht gibt der SAV zu bedenken, dass der Bundesrat für seinen Änderungsvorschlag im Wesentlichen dieselben Argumente ins Feld führe, die er bereits 2013 anlässlich der ersten Teilrevision des StAhiG verwendete. Dass der Bundesrat nun wieder mit demselben Vorschlag komme, nachdem dieser bereits in der Vernehmlassung 2013 stark kritisiert worden sei, zeuge von einer gewissen Geringschätzung des politischen Prozesses.
Auch der VSV bringt vor, die erneute Revisionsvorlage wäre nur dann gerechtfertigt, wenn sich die Umstände seit 2013 wesentlich verändert hätten. Dies sei aber zu verneinen, und auch sonst gebe es keine haltbaren Argumente, welche eine Anpassung notwendig machten. VSV und ODA bemängeln, dass in Rechtsstaaten anerkannte Grundsätze wie derjenige, dass Beweismittel für alle Arten von Verfahren rechtmässig beschafft werden müssen, vorsorglich geopfert werden sollten, nur um sich keiner Kritik durch das Global Forum auszusetzen. Für VSV und ODA läuft jede Form von Datenbeschaffung durch staatliche Behörden, sei es auf dem Weg der Amtshilfe oder der Entnahme aus den Medien, auf ein aktives Tun hinaus, da auch passiv erhaltene Daten aktiv bearbeitet werden müssten, damit sie für Steuerverfahren nutzbar seien.
4.1.2 Befürworter
Die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, die Parteien BDP, Grüne und SP sowie die Organisationen FDK,
Economiesuisse, SBVg, SGB, Schweizerischer Städteverband, Swissholdings und Alliance Sud stimmen der Vorlage zu.
AG, AR, BS, LU, NW, OW, SG, SH, SO, TG, UR, VS, und ZG teilen die Auffassung des Bundesrates, dass eine Fortführung der bisherigen schweizerischen Praxis gewichtige Nachteile für die Schweiz nach sich ziehen könnte und daher die neuerliche Anpassung des StAhiG wohl notwendig sei.
Der Schweizerische Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren begrüssen die Revision, da diese im nationalen und internationalen Interesse stehe und einen aktiven Beitrag der Schweiz zur Prävention und Aufdeckung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im internationalen Kontext darstelle.
Für die BDP liefert Luxemburg ein eindrückliches Beispiel, welche Konsequenzen bei nicht standardkonformer Auslegung drohen. Auch für die Schweiz würden die Konsequenzen schwer wiegen – nicht nur aus finanzmarkttechnischer Perspektive, sondern auch mit Blick auf drohende Unsicherheiten für den Schweizer Wirtschaftsstandort insgesamt.
Economiesuisse und SBVg anerkennen, dass sich in den letzten Jahren das gesamte Umfeld im Bereich der Amtshilfe verändert hat und es nach der Auffassung der Partnerstaaten der Schweiz nicht dem heutigen internationalen Standard entspricht, dass auf Ersuchen, die auf gestohlenen Daten beruhen, keine Amtshilfe geleistet werden soll. Eine Beibehaltung der aktuellen Praxis der Schweiz würde den Peer-Review-Prozess der Phase 2 des Global Forum negativ beeinflussen, was negative Auswirkungen auf die Schweiz hätte.
Swissholdings ist es seit Jahren wichtig, dass die Schweiz alles tut, um das Peer Review des Global Forum zu bestehen. Steuersanktionen würden nicht nur den Bankenplatz, sondern hauptsächlich den international stark vernetzten Industriestandort Schweiz treffen. Daher sei die vorgeschlagene Revision notwendig.