Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/62: Änderung des Steueramtshilfegesetzes (gestohlene Daten) · 9 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Steueramtshilfegesetzes (gestohlene Daten)
4.2. Weitere Bemerkungen und Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehme-
rinnen und -teilnehmer
a) Dass das StAhiG auf jeden internationalen Druck hin revidiert werde, erzeugt nach Auf-
fassung von TI Rechtsunsicherheit bei Steuerzahlern und Finanzinstituten.
b) BL fordert, dass den schweizerischen Interessen in Zukunft mehr Beachtung verschafft
wird, damit nicht zunehmend einseitige Lösungen übernommen werden müssen, welche dem schweizerischen Rechtsverständnis entgegenstehen.
c) Nach Ansicht von SO wäre es unhaltbar, wenn der revidierte Art. 7 Bst. c StAhiG auf Ge-
suche Anwendung fände, die vor dessen Inkrafttreten eingereicht worden sind.
d) Für BE ist nicht mehr einzusehen, weshalb die schweizerischen Steuerbehörden bei
Amtshilfeersuchen Bankinformationen nur verlangen dürfen, wenn diese Informationen nach schweizerischem Recht beschafft werden könnten (Art. 22 Abs. 6 StAhiG). Auch das Verbot der Verwertung von ins Ausland gelieferten Bankinformationen (Art. 21 Abs. 2 StAhiG) sei nicht mehr angezeigt. Auch FR verlangt einen Verzicht auf diese Selbstbeschränkungen, die sich die Schweiz auferlegt.