Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/62: Änderung des Steueramtshilfegesetzes (gestohlene Daten) · 9 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Steueramtshilfegesetzes (gestohlene Daten)
AR, SG, SH, FDK und Economiesuisse argumentieren, mit der beabsichtigten Einführung des AIA dürfte die Verweigerung der Amtshilfe im Fall von passiv erworbenen gestohlenen Daten kaum mehr akzeptabel sein bzw. keinen Sinn mehr machen.
Für BS und JU behebt die vorgeschlagene Lösung auf pragmatische Weise ein Problem, das die Beziehungen der Schweiz mit ihren Partnerstaaten belastet und von den Fortschritten ablenkt, die in den letzten Jahren im Bereich der steuerlichen Transparenz erzielt worden sind. Die restriktive bisherige Praxis bei Amtshilfegesuchen beeinträchtige die internationale Akzeptanz unseres Steuersystems und liege daher nicht im Interesse der Schweiz. Für SGB und Grüne unterstützt die Revision eine Normalisierung der Amtshilfebeziehungen mit den Partnerländern der Schweiz, wirkt sich positiv auf die Beurteilung durch das Global Forum aus und fördert die internationale Anerkennung der von der Schweiz in den letzten Jahren erzielten Fortschritte im Bereich der steuerlichen Transparenz. Dies wiederum sei zentral für den Wirtschaftsstandort Schweiz und die Glaubwürdigkeit der Schweiz in internationalen Gremien.
Für Alliance Sud kommt die vorgeschlagene Revision hinsichtlich der Phase 2 der Länderüberprüfung des Global Forum zu spät. Trotzdem sei deren indirekter Einfluss auf die Beurteilung der Schweiz durch das Global Forum nicht zu unterschätzen, und zwar nicht zuletzt, weil Indien dort eine bedeutende Stellung einnehme.
Der Schweizerische Städteverband stellt sich die Frage, ob im Einzelfall tatsächlich geprüft werden kann, ob die illegal beschafften Daten aktiv oder passiv erworben wurden.
Für FDK, AI, AR, LU, SH, TG, UR, ZG, VS und ZH ist offen, ob die mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision bezweckte Differenzierung von allen ersuchenden Staaten auf Dauer anerkannt werden wird, dass Amtshilfe bei passiv erworbenen, jedoch nicht bei aktiv erworbenen gestohlenen Daten gewährt wird.
Als Argument für die vorgeschlagene Gesetzesrevision weisen AI, AR, GL, LU, OW, SG, TG, VS und ZH darauf hin, dass auch im schweizerischen Steuerverfahren passiv erworbene Daten verwendet werden dürften, selbst wenn sie im Ausland in Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses erlangt worden seien.
Expert Suisse und Treuhand Suisse stimmen der Vorlage unter bestimmten Voraussetzungen zu. Expert Suisse will aufgrund der derzeitigen politischen Entwicklungen und auch im Lichte der Länderprüfung von Liechtenstein sorgfältig analysiert haben, ob Amtshilfe bei nicht durch aktives Verhalten erlangten Informationen zu gewähren ist oder nicht. Wenn ein Festhalten am Status quo wesentliche Nachteile bewirken würde, wäre eine Gesetzesänderung zu akzeptieren. Treuhand Suisse stimmt unter der Bedingung zu, dass die Revision für das Bestehen des Peer Review unabdingbar ist. Eine Anpassung von Art. 7 Bst. c StAhiG sei vorstellbar, wenn der ersuchende Staat darlegt, woher die Daten stammen, und bestätigt, dass er nicht aktiv an deren widerrechtlichem Erwerb beteiligt gewesen sei. Ausserdem sei eine Übergangsregelung vorzusehen, wonach die Gesetzesänderung nur gelte in Bezug auf widerrechtliche Handlungen zur Erlangung von Daten, die nach Inkrafttreten der Änderung vorgenommen worden seien.