Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/67: Ausnahmen vom Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss Bewilligung von Rundstreckenrennen mit Elektromotorfahrzeugen Erhöhung der Leistung bei der Führerausweiskategorie «A beschränkt» (EU-Klasse A2) · 5 Seiten

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K163-0758

Was für den Lernfahrausweis gilt (Art. 15 Abs. 2) gilt ebenso für den Führerausweis.

Absatz 4 Buchstabe a

Der Führerausweis für die unbeschränkte Kategorie A wird nach Bestehen der Führerprüfung mit einem Motorrad erteilt, das die Anforderungen von Anhang 12 erfüllt (Erläuterung dazu siehe unten).

Artikel 151d Absatz 7

Um zu verhindern, dass vor 2003 erteilte Führerausweise der Kategorie A1 zuerst in einen Führerausweis der Kategorie A, beschränkt auf 25 kW, umgetauscht werden müssen, bevor sie dann gestützt auf Artikel 151k Absatz 1 in die neue, auf 35 kW beschränkte Kategorie umgetauscht werden können, soll hier der direkte Umtausch ermöglicht werden. In jedem Fall muss aber beim anschliessenden Erwerb der unbeschränkten Kategorie eine praktische Führerprüfung abgelegt werden.

Artikel 151k

Absatz 1

Wer einen Lernfahr- oder Führerausweis der bisherigen Kategorie A, beschränkt auf 25 kW besitzt, kann diesen prüfungsfrei in einen entsprechenden Ausweis der Kategorie A, beschränkt auf 35 kW umtauschen.

Absatz 2

Inhaber des Lernfahrausweises der Kategorie A, beschränkt auf 25 kW, müssen diesen aber nicht umtauschen und können die praktische Führerprüfung nach bisherigem Recht ablegen. Sie erhalten aber einen Führerausweis der neuen, auf 35 kW beschränkten Kategorie A.

Absatz 3

Nach zwei Jahren klagloser Fahrpraxis kann die Leistungsbeschränkung aufgehoben werden. Zu dieser Fahrpraxis wird auch die jene mit Fahrzeugen der Kategorie A, beschränkt auf 25 kW angerechnet.

Absatz 4

Wer den Lernfahrausweis nicht umtauscht, kann die Führerprüfung auch nach bisherigem Recht ablegen und muss sich nicht eigens ein Prüfungsfahrzeug, das den neuen Anforderungen entspricht, besorgen.

Anhang 12

Kategorie A (unbeschränkt)

Es wird vorgeschlagen, die gleichen Anforderungen an die Prüfungsfahrzeuge zu stellen, wie die EU (Hubraum von mind. 600 cm3 und Motorleistung von mind. 40 kW).

Kategorie A (beschränkt auf 35 kW).

Es wird vorgeschlagen, die gleichen Anforderungen an die Prüfungsfahrzeuge zu stellen, wie die EU (Hubraum von mind. 400 cm3 und Motorleistung von nicht mehr als 35 kW).