Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/69: Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 12 Seiten

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3.3 Ablehnung des Entwurfs

Kantone (13): AG, AI, FR, GL, LU, SG, SO, SZ, TG, UR (ausser Abschaffung bestimmter Franchisen für Kinder) VD, ZG, ZH

Parteien (4): CVP, FDP, Grünliberale, SVP

Dachverbände der Wirtschaft (3): Economiesuisse, SBV, SGV

Leistungserbringer (10): BEKAG, FMH, KKA, medswiss.net, OMCT, pharmaSuisse, SBV-ASMI, senesuisse, SSO, VLSS

Versicherer (5): curafutura, Groupe Mutuel, Helsana, santésuisse, SVV

Arbeitgeberverbände (2): asd, CP

Patientinnen und Patienten (2): KPOS, SVPC

Diverse (4): BFG, Comparis, SAG, Aerne

3.4 Entwurf nochmals prüfen

Kantone (1): AR

Diverse (1): Schmitter (äussert sich nur zur Berechnung der Rabatte)

3.5 Verzicht auf inhaltliche Stellungnahme

Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete (1): Schweizerischer Städteverband Versicherer (1): Gemeinsame Einrichtung KVG

4 Zusammenfassung der Stellungnahmen2

4.1 Allgemein

4.1.1 Zustimmung

BE, GE, NE, SH, VS, SPS, Cerebral, SGB, travail.suisse, befürworten den Entwurf, insbesondere weil er die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken stärke. Dafür spreche die Vereinfachung des Systems und damit eine Senkung des administrativen Aufwands der Aufsichtsbehörde sowie sozialpolitische Überlegungen gegen eine Mitfinanzierung gesunder, finanziell besser gestellter Versicherter in besonderen Versicherungsmodellen durch chronisch kranke oder finanziell schlechter gestellte Versicherte aus der ordentlichen Versicherung.

4.1.2 Ablehnung

Die Mehrheit der Teilnehmenden lehnt den Entwurf ab. Zur Begründung führen sie insbesondere an:

 Die Berechnungen werden nicht dargelegt und sind somit nicht nachvollziehbar.

 Der Entwurf schränkt den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Versicherten unnötig ein.

 Die Anreize für kostenbewusstes Verhalten und die Eigenverantwortung werden geschwächt.

 Die Solidarität der Jüngeren mit den Älteren wird überstrapaziert, Familien werden überbelastet.

2 Bei den Stellungnahmen werden zuerst die Kantone, dann die Parteien und dann alle anderen, jeweils in alphabetischer Reihenfolge, angeführt.