Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/75: Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b der StromVV (WACC) · 10 Seiten

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3.1.2. Der Bonitätszuschlag

Der Zuschlag auf den risikolosen Zinssatz setzt sich aus dem bonitätsabhängigen Risikozuschlag für Stromnetzbetreiber (Bonitätszuschlag) sowie den Emissions- und Beschaffungskosten zusammen. Die Bonität eines Unternehmens beeinflusst dessen Finanzierungskosten. Eine höhere Bonität geht mit einem besseren Rating und damit grundsätzlich einem geringeren Risikozuschlag bzw. Bonitätszuschlag einher. Folglich führt eine verbesserte (verschlechterte) Bonität zu geringeren (höheren) fremdkapitalseitigen Finanzierungskosten.

Die Schweizer Strombranche (wie auch die europäische) ist unter grossen wirtschaftlichen Druck geraten. Sowohl das qualitative als auch das finanzielle Risikoprofil hat sich deutlich verschlechtert, was sich in tieferen Ratingklassifizierungen manifestiert. Eine Neubeurteilung des Bonitätszuschlags im Rahmen des WACC-Konzepts drängt sich daher auf.

Gemäss IFBC-Gutachten 2015 haben sich die Ratings der schweizerischen und europäischen EVU und Stromnetzanbieter seit der Analyse im Jahr 2012 um rund eine ganze Ratingstufe verschlechtert. Entsprechend ist das für die Berechnung des Bonitätsspreads verwendete Rating von einer durchschnittlichen Ratingeinschätzung aus A und AA auf ein Rating A zu reduzieren.

Aufgrund der damit grundsätzlich einhergehenden höheren Spreads sind die im IFBC-Gutachten 2012 definierten Grenzwerte nach oben zu erweitern.

Die Emissions- und Beschaffungskosten von 50 Basispunkten (bps) gemäss bestehendem Kapitalkostenkonzept sind nach wie vor adäquat. Gleiches gilt für den spezifischen Mechanismus zur Herleitung des Bonitätszuschlags in einem Tiefzinsumfeld. Wird der unterste Grenzwert bei der Bestimmung des risikolosen Zinssatzes beim Fremdkapitalkostensatz unterschritten, ist analog dem IBFC-Gutachten 2012 auf einen nachhaltigen Bonitätszuschlag abzustützen. Hierfür wird der gleitende 5-jährige Durchschnitt verwendet. Ansonsten ist auf einen Jahresdurchschnitt abzustützen.

Unter Einschluss der Emissions- und Beschaffungskosten, welche unverändert fix mit einer Prämie von 50 bps berücksichtigt werden, sind neu folgende Grenzwerte gemäss Tabelle 3 anzuwenden. Die aktualisierten Grenzwerte sind dunkelgrau hinterlegt.

Tabelle 3: Definition der Grenzwerte für den Risikozuschlag sowie die Emissions- und Be-

schaffungskosten

Ø Spread Mittelwert A Zwischen Zwischen Zwischen Zwischen Zwischen

5 Jahre (inkl. 50 bps < 62.5 62.5 und 87.5 und 112.5 und 137.5 und 162.5 und >187.5

Emissionskosten) 87.5 112.5 137.5 162.5 187.5

Definierte FK-Kosten 50 75 100 125 150 175200

1. Grenzwert 2. Grenzwert 3. Grenzwert 4. Grenzwert 5. Grenzwert 6. Grenzwert

Tabelle 3 zeigt den gleitenden Durchschnitt (fünf Jahre) des Bonitätszuschlags der Ratingklasse A sowie den aktuellen Bonitätszuschlag mit Einschluss der Emissions- und Beschaffungskosten, unter Berücksichtigung der in Tabelle 3 aufgeführten Grenzwerte. Unter Anwendung des neu definierten Mindestwerts für den risikolosen Zinssatz beim Fremdkapitalkostensatz von 0.50% zuzüglich des aktuell geltenden Bonitätszuschlags von 1.25% würde derzeit ein Fremdkapitalkostensatz von 1.75% resultieren.