Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/75: Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b der StromVV (WACC) · 10 Seiten
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3.4 Tabellarische Übersicht
In Tabelle 4 sind alle vorgeschlagenen Anpassungen nochmals zusammengefasst dargestellt.
Tabelle 4: Zusammenfassung der notwendigen Anpassungen bei den einzelnen Parametern
Anpassung
Parameter Kommentar
notwendig
Risikoloser Zins- Definition bzw. Berechnungsweise und Grenzwerte können
nein
satz EK in CHF beibehalten werden.
Definition bzw. Berechnungsweise und Grenzwerte können Marktrisikoprämie nein
beibehalten werden.
Definition bzw. Berechnungsweise und Grenzwerte können Beta unlevered nein
beibehalten werden.
Beim Relevering des unlevered Beta-Werts mittels Finanja/Anpas- cial Leverage (Kapitalstruktur) werden die Steuern gemäss sung ohne Best Practice berücksichtigt. Der zu verwendende Steuer-Leverage zu
Verord- satz ist dabei auf 18.0% anzupassen (bisher 21.17%), was Marktwerten
nungsände- dem aktuellen durchschnittlichen Schweizer Steuersatz für rung Unternehmen gemäss KPMG entspricht. Der Wert wird bis auf weiteres bei 18.0% belassen.
Size Premium nein Unverändert keine Berücksichtigung eines Size Premium.
Der minimale Grenzwert beim risikolosen Zinssatz für den Fremdkapitalkostensatz ist aufgrund der aktuellen ökonomi-Risikoloser Zins- schen Rahmenbedingungen anzupassen. Er beträgt
ja
satz FK in CHF neu 0.5%. Entsprechend sind neue Grenzwerte zwischen
0.5% und 2.0% (bisheriger minimaler Grenzwert) zu definieren.
Die Berechnung des Bonitätsspreads ist dahingehend anzupassen, dass diese neu auf einem Rating A basiert (bisher Mittelwert aus Rating AA und A). Diese Anpassung ist auf-Credit Spread ja
grund der Bonitätsverschlechterung der Schweizer EVU notwendig. Die Grenzwerte werden entsprechend nach oben erweitert.
Eigenkapital-, Die definierte Kapitalstruktur kann basierend auf aktualisier-
nein
Fremdkapitalanteil ten Analysen beibehalten werden.