Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/75: Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b der StromVV (WACC) · 10 Seiten

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3.4 Tabellarische Übersicht

In Tabelle 4 sind alle vorgeschlagenen Anpassungen nochmals zusammengefasst dargestellt.

Tabelle 4: Zusammenfassung der notwendigen Anpassungen bei den einzelnen Parametern

Anpassung

Parameter Kommentar

notwendig

Risikoloser Zins- Definition bzw. Berechnungsweise und Grenzwerte können

nein

satz EK in CHF beibehalten werden.

Definition bzw. Berechnungsweise und Grenzwerte können Marktrisikoprämie nein

beibehalten werden.

Definition bzw. Berechnungsweise und Grenzwerte können Beta unlevered nein

beibehalten werden.

Beim Relevering des unlevered Beta-Werts mittels Finanja/Anpas- cial Leverage (Kapitalstruktur) werden die Steuern gemäss sung ohne Best Practice berücksichtigt. Der zu verwendende Steuer-Leverage zu

Verord- satz ist dabei auf 18.0% anzupassen (bisher 21.17%), was Marktwerten

nungsände- dem aktuellen durchschnittlichen Schweizer Steuersatz für rung Unternehmen gemäss KPMG entspricht. Der Wert wird bis auf weiteres bei 18.0% belassen.

Size Premium nein Unverändert keine Berücksichtigung eines Size Premium.

Der minimale Grenzwert beim risikolosen Zinssatz für den Fremdkapitalkostensatz ist aufgrund der aktuellen ökonomi-Risikoloser Zins- schen Rahmenbedingungen anzupassen. Er beträgt

ja

satz FK in CHF neu 0.5%. Entsprechend sind neue Grenzwerte zwischen

0.5% und 2.0% (bisheriger minimaler Grenzwert) zu definieren.

Die Berechnung des Bonitätsspreads ist dahingehend anzupassen, dass diese neu auf einem Rating A basiert (bisher Mittelwert aus Rating AA und A). Diese Anpassung ist auf-Credit Spread ja

grund der Bonitätsverschlechterung der Schweizer EVU notwendig. Die Grenzwerte werden entsprechend nach oben erweitert.

Eigenkapital-, Die definierte Kapitalstruktur kann basierend auf aktualisier-

nein

Fremdkapitalanteil ten Analysen beibehalten werden.