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Vernehmlassung 2015/76: Änderung des ETH-Gesetzes · 6 Seiten

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Art. 33 Strategische Ziele

1Der Bundesrat legt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele für den ETH-Bereich fest. Er hört vorgängig den ETH-Rat an.

2Die strategischen Ziele bestimmen insbesondere die Schwerpunkte des ETH-Bereichs in Lehre, Forschung und Dienstleistung und die Grundsätze, nach denen die Mittel den ETH und den Forschungsanstalten zugewiesen werden.

3Sie sind zeitlich und inhaltlich auf den Zahlungsrahmen des Bundes abgestimmt.

4Der Bundesrat kann die strategischen Ziele während der Geltungsdauer ändern, wenn es dafür wichtige, nicht voraussehbare Gründe gibt.

Art. 33a Umsetzung

1Der ETH-Rat sorgt für die Umsetzung der strategischen Ziele des Bundesrates.

2Er schliesst mit den ETH und den Forschungsanstalten für jeweils vier Jahre Zielvereinbarungen ab. Kommt über den Inhalt oder die Umsetzung der Zielvereinbarungen keine Einigkeit zustande, so entscheidet der ETH-Rat abschliessend.

3Er teilt die Bundesmittel zu. Er stützt sich dabei insbesondere auf die Budgetanträge der ETH und der Forschungsanstalten.

Art. 34 Berichterstattung

Der ETH-Rat unterbreitet dem Bundesrat jährlich folgende Unterlagen:

a. seinen Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele;

b. seinen Geschäftsbericht;

c. den Prüfbericht der Revisionsstelle;

d. den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle, soweit diese im Geschäftsjahr den ETH-Bereich überprüft hat.

Art. 34bbisNutzungsüberlassungen

1

Der ETH-Bereich kann die Nutzung der im Eigentum des Bundes befindlichen Grundstücke vorübergehend Dritten überlassen.

2Der Bundesrat kann von der Ablieferung von daraus erzielten Erträgen absehen, wenn diese nur gering sind und die Nutzungsüberlassung im Interesse des Bundes ist.

Art. 34d Abs. 2 und 2bis

2Die Studiengebühren für Schweizer Studierende sowie für ausländische Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz sind sozialverträglich zu bemessen.

2bisFür ausländische Studierende, die zum Zweck des Studiums in der Schweiz Wohnsitz begründen oder die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, können höhe-