Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/88: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 129 Seiten
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1. Ausgangslage
Das Parlament hat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG; SR 816.11) am 19. Juni 2015 verabschiedet. Das Gesetz soll 2017 in Kraft treten. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 22. März 2016 die Anhörung des Ausführungsrechts zum EPDG eröffnet. Die Anhörung dauerte bis am 29. Juni 2016. Konkret ging es um drei Verordnungen: Die Verordnung über das elektronische Patientendossier (EPDV), die Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier (EPDV-EDI) und die Verordnung über die Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier (EPDFV). Die EPDV regelt die Vertraulichkeitsstufen und Zugriffsrechte (1. Kapitel), die Vorgaben zu Vergabe und Verwaltung der PID (2. Kapitel), die Vorgaben an Gemeinschaften und Stammgemeinschaften (Zertifizierungsvoraussetzungen; 3. Kapitel), die Identifikationsmittel (4. Kapitel), die Akkreditierung (5. Kapitel), die Zertifizierung (6. Kapitel) sowie die Abfragedienste (7. Kapitel). Die EPDV-EDI konkretisiert die EPDV. Sie regelt ausnahmslos äusserst technische Aspekte des elektronischen Patientendossiers (EPD) und umfasst 9 Artikel mit 8 Anhängen. Die EPDFV konkretisiert die Vorgaben der Artikel 20 - 23 EPDG, welche die Finanzhilfen auf Stufe Gesetz regeln.
Dieser Bericht umfasst ausschliesslich die Anhörungsrückmeldungen zur EPDV und EPDV-EDI. Die Anhörungsergebnisse zur EPDFV sind in einem separaten Bericht zusammengefasst.
2. Anhörungsverfahren und Auswertungskonzept
In diesem Kapitel wird mittels einer tabellarischen Übersicht einerseits aufgezeigt, wie viele Stellungnahmen von welchen Teilnehmenden eingetroffen sind und andererseits die Auswertungsgrundsätze für das Kapitel 3 (Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen der EPDV und der EPDV-EDI) beschrieben.
2.1 Anhörungsverfahren
Tabelle 1: Übersicht über die eingegangenen Antworten
Kategorie Kantone, Parteien Gesamtschweizeri- Übrige Nicht begrüsste Total GDK sche Dachverbände Organisationen Organisationen
der Wirtschaft und Privatperso-
nen
Anzahl / 27 3 3 30* 74**137
Kategorie
*curafutura, der SVV und die **VKZS verzichteten in ihren Antworten ausdrücklich auf eine Stellungnahme
2.2 Auswertungsgrundsätze
Für ein möglichst umfassendes Gesamtbild werden die zahlreichen und inhaltlich sehr vielfältigen Stellungnahmen im vorliegenden Bericht möglichst akkurat zusammengefasst und wiedergegeben. Die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen, detaillierten Stellungnahmen sind einsehbar unter:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/strategien-politik/nationale-gesundheitsstrate-
gien/strategie-ehealth-schweiz/bundesgesetz-elektronische-patientendossier/anhoerung-ausfuehrungsrechts-bundesgesetz-elektronische-patientendossier.html
Die Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln der Vorlagen werden in Kapitel 3 dargestellt.