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Vernehmlassung 2015/88: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 16 Seiten
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Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier
Anhang 6 (Art. 6)
Kennzahlen für die Evaluation
1. Grunddaten
Kennzahl Erhebung durch7
Anzahl und Art der an den Gemeinschaften und Stammgemeinschaf- G, SG ten teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen und von deren Gesund-
heitsfachpersonen
Anzahl der Patientinnen oder Patienten, die ein elektronisches Patien- SG
tendossier eröffnet haben, aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht und
Wohnort.
Datum des Anschlusses von Spitälern und anderen Einrichtungen G, SG nach den Artikeln 39 Absatz 1 Buchstabe f sowie 49a Absatz 4 des
Bundesgesetzes vom 18. März 19948 über die Krankenversicherung
(KVG) an eine Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft.
2. Zugriffsrechte
Kennzahl Erhebung durch
Anzahl Patientinnen und Patienten, die ein elektronisches Patienten- SG
dossier eröffnet haben, aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht und
Wohnort.
Durch Patientinnen und Patienten gewählte Optionen für die Zu- SG
griffsrechte nach Artikel 3 Buchstabe a, e und f EPDV.
Anzahl der Patientinnen und Patienten, die den Notfallzugriff nach SG
Artikel 3 Buchstabe b EPDV eingeschränkt, erweitert oder ausge-
schlossen haben.
Anzahl der Patientinnen und Patienten, die eine nach Artikel 3 Buch- SG
stabe c EPDV geänderte Vertraulichkeitsstufe für neu eingestellte
Daten festgelegt haben.
Anzahl der Patientinnen und Patienten, die einen Stellvertreter nach SG
Artikel 3 Buchstabe g EPDV benannt haben.
7SG = zu erheben durch die zertifizierten Stammgemeinschaften; G = zu erheben durch die
zertifizierten Gemeinschaften