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Vernehmlassung 2015/88: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 16 Seiten

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Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier

Anhang 6 (Art. 6)

Kennzahlen für die Evaluation

1. Grunddaten

Kennzahl Erhebung durch7

Anzahl und Art der an den Gemeinschaften und Stammgemeinschaf- G, SG ten teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen und von deren Gesund-

heitsfachpersonen

Anzahl der Patientinnen oder Patienten, die ein elektronisches Patien- SG

tendossier eröffnet haben, aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht und

Wohnort.

Datum des Anschlusses von Spitälern und anderen Einrichtungen G, SG nach den Artikeln 39 Absatz 1 Buchstabe f sowie 49a Absatz 4 des

Bundesgesetzes vom 18. März 19948 über die Krankenversicherung

(KVG) an eine Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft.

2. Zugriffsrechte

Kennzahl Erhebung durch

Anzahl Patientinnen und Patienten, die ein elektronisches Patienten- SG

dossier eröffnet haben, aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht und

Wohnort.

Durch Patientinnen und Patienten gewählte Optionen für die Zu- SG

griffsrechte nach Artikel 3 Buchstabe a, e und f EPDV.

Anzahl der Patientinnen und Patienten, die den Notfallzugriff nach SG

Artikel 3 Buchstabe b EPDV eingeschränkt, erweitert oder ausge-

schlossen haben.

Anzahl der Patientinnen und Patienten, die eine nach Artikel 3 Buch- SG

stabe c EPDV geänderte Vertraulichkeitsstufe für neu eingestellte

Daten festgelegt haben.

Anzahl der Patientinnen und Patienten, die einen Stellvertreter nach SG

Artikel 3 Buchstabe g EPDV benannt haben.

7SG = zu erheben durch die zertifizierten Stammgemeinschaften; G = zu erheben durch die

zertifizierten Gemeinschaften

8 SR 832.10