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Vernehmlassung 2015/88: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 16 Seiten

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Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier

Anzahl der Patientinnen und Patienten, die eine Gesundheitsfachper- SG son nach Artikel 3 Buchstabe h EPDV ermächtigt haben, in ihrem o-

der seinem Namen Zugriffsrechte weiteren Gesundheitsfachpersonen

zuzuweisen.

Anzahl und Art der Dateien pro Vertraulichkeitsstufe nach Artikel 1 G, SG Absatz 1 EPDV.

Anzahl der vom Zugriff auf das elektronische Patientendossier ausge- SG schlossenen Gesundheitsfachpersonen nach Artikel 3 Absatz 1 Buch-

stabe d EPDV.

Anzahl Notfallzugriffe durch Gesundheitsfachpersonen nach Artikel SG 2 Absatz 5 EPDV.

3. Dateien

Kennzahl Erhebung durch

Anzahl eingestellter Dateien, aufgeschlüsselt nach Format (PDF, G, SG Text, JPEG, DICOM, etc.).

4. Nutzung

Kennzahl Erhebung durch

Anzahl Gesundheitsfachpersonen, die mindestens eine Datei im G, SG elektronischen Patientendossier ihrer Patientinnen und Patienten er-

fasst haben.

Anzahl der durch die Gesundheitsfachpersonen erfassten Dateien G, SG nach Dateiklasse und Datei-Art.

Anzahl der durch die Gesundheitsfachperson gelöschten Dateien. G, SG

Anzahl der durch die Patientin oder den Patienten gelöschten Dateien. SG

Anzahl der Zugriffe auf auf das elektronische Patientendossier durch G, SG Gesundheitsfachpersonen nach Dateiklasse und Datei-Art im zeitli-

chen Verlauf.

Anzahl der Zugriffe auf das elektronische Patientendossier pro Pati- SG entin oder Patient im zeitlichen Verlauf, aufgeschlüsselt nach Datei-

klasse und Datei-Art.