Vorlage

Vernehmlassung 2015/88: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 16 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage

Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier

Anhang 1 (Art. 1)

Kontrollzifferprüfung

1. Aufbau der Patientenidentifikationsnummer

xn-10 xn-9 xn-8 xn-7 xn-6 xn-5 xn-4 xn-3 xn-2 xn-1 xn

. .

10-stellige Nummerierung Kontroll-

ziffer

1 2 3 4 5 6 7 8 9 05

2. Beschreibung der Kontrollzifferlogik

2.1 Die Kontrollziffer ist die letzte Ziffer (xn). Sie wird wie folgt errechnet:

2.1.1 In einem ersten Schritt werden die Ziffern von rechts nach links, beginnend mit der vorletzten (xn-1), abwechselnd mit 3 und 1 multipliziert. Anschliessend werden diese Produkte addiert:

Zwischensumme = (3xn-1) + (1xn-2) + (3xn-3) …

2.2.2 In einem zweiten Schritt wird die Zwischensumme so ergänzt, dass die Gesamtsumme dem nächsthöheren Vielfachen der Zahl 10 entspricht: Die ergänzende Zahl ist die Kontrollziffer xn.

2.2 Hinweis:

2.2.1 Ist die Zwischensumme ein Vielfaches von 10, so ist die Kontrollziffer 0.

3. Illustration des Prinzips

Patienten- 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0  ?  identifikationsnummer Multiplikator 1 3 1 3 1 3 1 3 1 Ergebnis 1 6 3 12 5 18 7 24 9 0  Zwischensumme: 85 Ergänzung zum 90 ist die Zahl, welche – ausgehend von der Zwischennächsthöheren summe 85 – dem nächsthöheren Vielfachen von 10 Vielfachen von 10 entspricht. Die Zwischensumme muss also mit der Zahl 5 ergänzt werden  ? = 5