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Vernehmlassung 2015/88: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 16 Seiten
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Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier
Anhang 1 (Art. 1)
Kontrollzifferprüfung
1. Aufbau der Patientenidentifikationsnummer
xn-10 xn-9 xn-8 xn-7 xn-6 xn-5 xn-4 xn-3 xn-2 xn-1 xn
. .
10-stellige Nummerierung Kontroll-
ziffer
1 2 3 4 5 6 7 8 9 05
2. Beschreibung der Kontrollzifferlogik
2.1 Die Kontrollziffer ist die letzte Ziffer (xn). Sie wird wie folgt errechnet:
2.1.1 In einem ersten Schritt werden die Ziffern von rechts nach links, beginnend mit der vorletzten (xn-1), abwechselnd mit 3 und 1 multipliziert. Anschliessend werden diese Produkte addiert:
Zwischensumme = (3xn-1) + (1xn-2) + (3xn-3) …
2.2.2 In einem zweiten Schritt wird die Zwischensumme so ergänzt, dass die Gesamtsumme dem nächsthöheren Vielfachen der Zahl 10 entspricht: Die ergänzende Zahl ist die Kontrollziffer xn.
2.2 Hinweis:
2.2.1 Ist die Zwischensumme ein Vielfaches von 10, so ist die Kontrollziffer 0.
3. Illustration des Prinzips
Patienten- 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 ? identifikationsnummer Multiplikator 1 3 1 3 1 3 1 3 1 Ergebnis 1 6 3 12 5 18 7 24 9 0 Zwischensumme: 85 Ergänzung zum 90 ist die Zahl, welche – ausgehend von der Zwischennächsthöheren summe 85 – dem nächsthöheren Vielfachen von 10 Vielfachen von 10 entspricht. Die Zwischensumme muss also mit der Zahl 5 ergänzt werden ? = 5