Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/9: 13.443 n Pa.Iv. SPK-NR. Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern · 9 Seiten

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FDP, Jungfreisinnige, glp, Städteverband, SGV, Centre patronal). In Respektierung der Wahlfreiheit sollen dem politischen Willen keine gesetzlichen Leitplanken vorgegeben werden (OW). Zudem sei die angemessene Vertretung der verschiedenen Sprachregionen und Landesgegenden im Bundesrat nur einer von vielen Gesichtspunkten bei der Auswahl der Regierungsmitglieder. Auch im Falle einer neunköpfigen Regierung liessen sich die Mitglieder der Bundesversammlung allenfalls von diesen anderen Gesichtspunkten leiten (ZH, SZ). Bei der Wahl eines Mitgliedes des Bundesrates habe die Bundesversammlung insbesondere auch die fachliche Qualifikation in den Vordergrund zu stellen, so dass es auch bei einer Neunerregierung zu einer zeitweiligen Untervertretung einer bestimmten

Sprachregion kommen könne (NW). Es wird auch generell davor gewarnt der Sprache oder Region zu viel politische Bedeutung zuzumessen: Die Parteienlandschaft und das politische System der Schweiz bildeten sich gerade nicht nach sprachlichen oder regionalen Kriterien heraus (ZG).

Es wird von einzelnen Vernehmlassern auch darauf hingewiesen, dass französisch- bzw. italienischsprachige Mitglieder des Bundesrates gemäss Statistik über die Jahre hinweg gut bzw. sogar überproportional vertreten waren (OW, BS, AI, FDP). Die Bundesversammlung habe bisher ihre Verantwortung für die angemessene Einbindung der Sprach- und

Landesregionen weitgehend befriedigend und verantwortungsvoll wahrgenommen (GL, AG).

3.2 Regierung ist kein Repräsentationsorgan

Für die ablehnenden Vernehmlasser stellt die Regierung nicht primär ein

Repräsentationsorgan dar, sondern die Regierung sollte ein handlungsfähiges Leitungs- und Vollzugsorgan sein (z.B. AR, GR, TG, VS). Mehrere Vernehmlasser sind denn auch der Ansicht, dass eine kleinere Regierung eher als Kollegialorgan funktionieren kann als eine grössere Regierung (z.B. SZ, AG, VS, Jungfreisinnige, SVP). Es wird die Befürchtung geäussert, dass es zur Allianzenbildung innerhalb des Bundesrates kommt. Das

Regierungsorgan als Gesamtes würde geschwächt, seine Handlungs- und

Reaktionsfähigkeit eingeschränkt, die Führung des Bundesrates würde schwieriger (z.B. ZH, UR, SZ, OW, NW, GL, SH, AI, GE). Die einzelnen Mitglieder hätten weniger Möglichkeiten, auf das Regierungsorgan Einfluss nehmen zu können (ZH, TG). Die einzelnen

Regierungsmitglieder würden sich der Regierung als Gesamtes weniger verpflichtet fühlen und sich vermehrt zu profilieren versuchen, um wahrgenommen zu werden (SO). Es wird auch befürchtet, dass die Departementalisierung noch zunehmen wird, indem sich die einzelnen Mitglieder des Bundesrates nur noch auf ihr Departement konzentrieren (z.B. UR, OW, GL, SO, BS, SH, GR, AG, TG, FDP).

3.3 Andere Mittel zur Eindämmung der Arbeitslast

Auch das zweite von der Kommission angeführte Argument für eine Erhöhung der Zahl der Mitglieder der Landesregierung wird von verschiedenen Vernehmlassern in Frage gestellt: Die Vergrösserung des Regierungsorgans wird nicht als geeignetes Mittel erachtet, um der hohen Arbeitslast des Bundesrates zu begegnen. Es gebe andere Mittel zur Eindämmung der Arbeitslast der einzelnen Bundesratsmitglieder (z.B. ZH, BE, UR, SZ, GL, SO, AG, VS, GE, CVP, SVP, Centre patronal). Erwähnt werden folgende Mittel: