Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/9: 13.443 n Pa.Iv. SPK-NR. Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern · 9 Seiten
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-- der Einsatz von Staatssekretären,
-- die Verbesserung der Arbeitsabläufe,
-- die Anpassung des Delegations- und Vertretungssystems,
-- die Neuorganisation der Departemente,
-- die effiziente Nutzung neuer Technologien,
-- die Eindämmung der Staatstätigkeiten,
-- weniger „Instant- und Betroffenheitsgesetzgebung“.
3.4 Geschäftslast, Koordinationsaufwand und Bürokratisierung würden zunehmen
Es wird davon ausgegangen, dass die Geschäftslast mit der Schaffung neuer Departemente eher noch zunehmen wird und damit auch der Aufwand für die Kantone, welche sich mit diesen Geschäften z.B. in Vernehmlassungen ebenfalls auseinandersetzen müssen (z.B. GL, AG). Es könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass sich die
Kommunikationswege verkürzen würden, weshalb die Kantone keinen einfacheren Zugang zu einem Bundesart mit neun Mitgliedern erwarten können (AR). Zudem wird auf den
erhöhten Koordinationsaufwand zwischen den Departementen und die damit verbundene Bürokratisierung hingewiesen (z.B. OW, BS, BL, SH, AR, GR, AG, FDP, SVP). Es wird auch erwähnt, dass viele Kantone mit einer Verkleinerung der Regierung mehr Effizienz zu
erreichen versucht haben und damit durchaus erfolgreich waren (z.B. AI, SG). Eine
Einzelperson schlägt denn auch die Verkleinerung des Bundesrates auf 5 Mitglieder vor.
3.5 Prüfung weiterer Modelle notwendig
Verschiedene Vernehmlasser sind der Ansicht, dass weitere Modelle für eine
Regierungsreform zu prüfen sind; mit einer simplen Vergrösserung der Regierung seien die Probleme nicht zu lösen. Die Auswirkungen der Vergrösserung des Gremiums auf das Kollegialprinzip müsste vertieft analysiert werden (z.B. BE, Einzelperson).
3.6 Vergrösserung des Regierungsorgan bedingt stärkeres Bundespräsidium
Mehrere Vernehmlasser sind zudem der Ansicht, dass eine Erhöhung der Anzahl der
Mitglieder des Bundesrates mit einer Verlängerung der Amtsdauer des Präsidiums oder anderen Massnahmen zur Stärkung des Präsidiums einhergehen müsste (z.B. ZG, SO, AR). Eine vergrösserte Regierung könne nur unter der straffen Führung eines starken
Bundespräsidiums funktionieren, wobei eine solche Struktur die Funktionsweise des
schweizerischen Kollegialsystems in Frage stellen würde (GR, AG). Es wird befürchtet, dass die Stellung der Schweiz im internationalen Kontext geschwächt würde, wenn das
Bundespräsidium in einem langen Turnus von neun Jahren auf die einzelnen Mandatsträger fällt (glp).