Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/96: Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt (VIPaV) · 6 Seiten
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Rohstoffe), welche in der Schweiz für den Schweizer Markt nach ausländischen Vorschriften hergestellt werden, neben der Produktionslandangabe «Hergestellt in der Schweiz» zusätzlich die «Herkunft» der technischen Vorschriften deklariert werden muss, nach denen sie hergestellt wurden.
2.2 Artikel 6a E-VIPaV
Der neue Artikel 6a VIPaV soll auf Lebensmittel (und z.T. auch deren Rohstoffe) Anwendung finden, die der Pflicht zur Produktionslandangabe gemäss LMG unterstehen und die in der Schweiz nach ausländischen technischen Vorschriften für den Schweizer Markt hergestellt werden (Art. 16a und 16b THG; «Cassis-de-Dijon-Prinzip»). Durch den Verweis in Artikel 6a E-VIPaV auf Artikel 16e Absatz 1 Buchstabe b THG werden – neben Lebensmitteln – auch Rohstoffe in Lebensmitteln von der erweiterten Deklarationspflicht erfasst, sofern diese mit einer Produktionslandangabe gekennzeichnet sein müssen. Gemäss Lebensmittelgesetzgebung gilt die Pflicht zur Produktionslandangabe für Lebensmittel und unter bestimmten Voraussetzungen auch für deren Rohstoffe (Art. 15 und 16 Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln [LKV, SR 817.022.21]). Diese Pflicht wurde analog in das beschlossene, aber noch nicht in Kraft getretene neue Lebensmittelgesetz (Art. 12 und Art. 13 n-LMG) übernommen. Der vorgeschlagene Artikel 6a VIPaV deckt somit sowohl die geltende Lebensmittelgesetzgebung als auch das neue Lebensmittelgesetz ab.
Für in der Schweiz hergestellte Produkte lautet die Deklaration gemäss Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g sowie den Artikeln 15 und 16 LKV «Hergestellt in der Schweiz». Gemäss dem neuen Artikel 6a VIPaV ist diese Kennzeichnung bei Produkten, die in der Schweiz nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellt und in Verkehr gebracht werden, um die «Herkunft» der angewendeten ausländischen Vorschriften zu ergänzen. Gelten in der EU überall dieselben, harmonisierten technischen Vorschriften, ist zu deklarieren, dass das Lebensmittel (und z.T. auch dessen Rohstoffe) nach den technischen Vorschriften der EU hergestellt wurde. Bei nicht oder nicht vollständig harmonisierten technischen Vorschriften in der EU muss der jeweilige EU- oder EWR-Mitgliedstaat angegeben werden, dessen technische Vorschriften bei der Herstellung des Lebensmittels (und z.T. auch dessen Rohstoffe) angewendet wurden.
Deklarationsbeispiele:
- Bei in der EU harmonisierten technischen Vorschriften: «Hergestellt in der Schweiz nach den technischen Vorschriften der EU»
- Bei nicht harmonisierten technischen Vorschriften in der EU beispielsweise: «Hergestellt in der Schweiz nach den technischen Vorschriften Deutschlands».