Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/1: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Japan · 12 Seiten

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den Mitgliedsländern vorgenommen, zu denen auch ein ausgewiesener Schweizer Experte mit grossem Fachwissen bei der Umsetzung und Überwachung von Vertraulichkeits- und Datensicherheitsmassnahmen insbesondere im Informatikbereich gehört.

Die Überprüfung erfolgt anhand eines Fragebogens zur Vertraulichkeit und dem Spezialitätsprinzip, den die Staaten ausfüllen. Der Fragebogen stützt sich auf die ursprünglich von den USA für FATCA entwickelte Vorlage und ist ein Anhang zum AIA-Standard. Er besteht aus den drei Kategorien (i)

Rechtsgrundlagen, (ii) Praktiken und Verfahren zur Gewährleistung der Datensicherheit und (iii) Überwachung der Einhaltung und Sanktionen bei einer Verletzung der Vertraulichkeitsvorschriften. Auf dieser Grundlage verfasst das Expertenpanel einen Bericht über die einzelnen Staaten, den es den Mitgliedstaaten des Global Forum zur Konsultation vorlegt.

Am 29./30. Oktober 2015 haben die Mitglieder des Global Forum von einem ersten Teil von rund zwanzig Berichten des Expertenpanels Kenntnis genommen, die keine Verbesserungsempfehlungen enthielten. Am 3./4. Dezember 2015 folgte ein zweiter Teil mit rund zwanzig Berichten. Die Berichte sind vertraulich und dienen als Bewertungsgrundlage im Hinblick auf die Einführung des AIA.

4.4.3 Beurteilung der Vertraulichkeit im Rahmen von FATCA

Zur Umsetzung des Intergovernmental Agreement (IGA), das den gegenseitigen Austausch von Steuerdaten vorsieht, nimmt die amerikanische Steuerbehörde (Internal Revenue Service; IRS) Vertraulichkeitsbeurteilungen anhand des FATCA-Fragebogens und Besuchen vor Ort in den einzelnen Staaten vor. Diese Beurteilung kann ein wichtiger Anhaltspunkt für das Vertraulichkeits- und

Datensicherheitsniveau eines Staates sein.

4.4.4 Beurteilung der Vertraulichkeit Japans

Beurteilung durch das Global Forum, den IRS im Rahmen von FATCA und das EFD

Die Vertraulichkeitsbeurteilung Japans durch das Global Forum wird, wie diejenige für die Schweiz, erst in der ersten Jahreshälfte 2016 durchgeführt, da Japan und die Schweiz sich nicht verpflichtet haben den AIA bereits vor dem Jahr 2017 einzuführen. Es ist jedoch anzumerken, dass basierend auf den bisherigen Erfahrungen beim Informationsaustausch in Steuersachen mit Japan davon ausgegangen werden kann, dass die Vertraulichkeitsbeurteilung keinen Anlass für Einwände durch das Expertenpanel geben dürfte. Japan hat den Fragebogen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit im Hinblick auf die Prüfung durch das Global Forum ausgefüllt und diesem zugestellt.

Japan hat, wie die Schweiz, ein FATCA-Abkommen nach Modell 2 mit den USA abgeschlossen. Aus diesem Grund hat der IRS bisher keine Prüfung der Vertraulichkeit für Japan und die Schweiz vorgenommen, da kein gegenseitiger Austausch von Steuerdaten vorgesehen ist. Es können daraus somit keine Rückschlüsse für das Vertraulichkeits- und Datensicherheitsniveau Japans gemacht werden.

Vertraulichkeitsbeurteilung durch das Global Forum beim Informationsaustausch auf Ersuchen Die Praxis namentlich hinsichtlich der Vertraulichkeit wird vom Global Forum auch in Bezug auf den Informationsaustausch auf Ersuchen beurteilt. Die Beurteilung erfolgt in Form eines Länderberichts.12

Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Japan als «compliant» bewertet. Sämtliche Abkommen Japans über den Informationsaustausch im Steuerbereich enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der entsprechenden Musterabkommen der OECD entspricht. Ergänzend zu diesen Klauseln enthalten der japanische Act on General Rules for National Taxes (Art. 126) sowie die

Verwaltungsrichtlinien der nationalen Steuerbehörde Vertraulichkeitsbestimmungen für Mitarbeiter der Steuerbehörden. Der National Public Service Act (Art. 100) enthält allgemeine Vertraulichkeitsbestimmungen für alle öffentlichen Angestellten Japans. Basierend auf den Act on the Protection of Personal Information Held by Administrative Organs werden periodische Kontrollen über die Einhaltung dieser Normen durchgeführt.

12 Der Länderbericht ist auf folgender Seite abrufbar: http://eoi-tax.org/jurisdictions/#default > Japan.

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