Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/1: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Japan · 12 Seiten
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Japan stärken. Zudem kann die Schweiz nach Australien mit einem weiteren wichtigen Staat der G20 den AIA-Standard umsetzen und damit seinem internationalen Bekenntnis zum AIA wirkungsvoll Nachdruck verleihen.
4.2 Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen
Allgemeines
Zur Einführung des AIA auf der Basis des MCAA müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Beide Staaten müssen das Amtshilfeübereinkommen in Kraft gesetzt haben.
- Beide Staaten müssen das MCAA unterzeichnet haben.
- Beide Staaten müssen bestätigt haben, dass sie über die zur Umsetzung des AIA-Standards notwendigen Gesetze verfügen.
- Beide Staaten müssen dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums des MCAA mitteilen, dass sie mit dem anderen Staat Informationen auf automatischer Basis austauschen möchten.
Japan hat sowohl das Amtshilfeübereinkommen wie auch das MCAA unterzeichnet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde von Japan am 3. November 2011 unterzeichnet und ist am 1. Oktober 2013 in Kraft getreten. Das MCAA wurde am 29. Oktober 2015 unterzeichnet. Japan hat sich wie die Schweiz zur Umsetzung des AIA ab 2017 mit erstem Austausch 2018 verpflichtet.
Somit verfügt Japan über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und des MCAA notwendigen Rechtgrundlagen. Das Umsetzungsgesetz Japans sollte spätestens per 1. Januar 2017 in Kraft treten können.
Für die Schweiz soll das Amtshilfeübereinkommen am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Aufgrund der Bestimmungen zur Anwendbarkeit des Amtshilfeübereinkommens, wird es nötig sein, mit Japan eine Zusatzvereinbarung nach Artikel 28 Absatz 6 Amtshilfeübereinkommen abzuschliessen, wofür gemäss Artikel 4 des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und Umsetzung des Amtshilfeübereinkommens9 der Bundesrat zuständig ist. Dadurch kann die Anwendbarkeit des Amtshilfeübereinkommens und damit die Umsetzung des AIA für Zeiträume ab dem 1. Januar 2017 vereinbart werden.
Solche Zusatzvereinbarungen müssen grundsätzliche mit allen Partnerstaaten abgeschlossen werden, mit denen die Umsetzung des AIA gestützt auf Artikel 6 des Amtshilfeübereinkommens ab dem Jahr 2017 vorgesehen ist.
Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in der Schweiz
Die Schweiz hat das Amtshilfeübereinkommen am 15. Oktober 2013 und das MCAA am 19. November 2014 unterzeichnet. Das Amtshilfeübereinkommen, das MCAA und das AIAG wurden von der Bundesversammlung am 18. Dezember 2015 verabschiedet. Sofern kein Referendum zustande kommt und vom Volk angenommen wird, verfügt die Schweiz somit über die für die Einführung des AIA mit den Partnerstaaten notwendigen Gesetzesgrundlagen.
4.3 Regularisierung der Vergangenheit
Gemäss den vom Bundesrat am 8. Oktober 2014 verabschiedeten Verhandlungsmandaten soll der AIA nur eingeführt werden, wenn für die Steuerpflichtigen angemessene Mechanismen bereitstehen, um gegebenenfalls ihre steuerliche Situation zu regularisieren, und dadurch ein reibungsloser Übergang zum neuen System des Informationsaustauschs gewährleistet ist.
Japan verfügt über kein spezielles Offenlegungsprogramm zur Regularisierung von nicht deklarierten Vermögenswerten. Das geltende japanische Recht sieht bei einer freiwilligen Offenlegung von bisher unversteuerten Vermögenswerten folgendes vor: Betroffene Steuerpflichtige müssen die ausstehenden Steuern zuzüglich Zinsen und Busse leisten. Die Busse kann bei einer freiwilligen Offenlegung nicht reduziert werden. Sie beträgt je nach Schwere der Nichtdeklaration zwischen Höchstsummen von 500'000 Yen, was etwas über 4‘000 Franken entspricht (für ein absichtliches Nichtausfüllen ohne
9 BBl 2015 5635
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