Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/1: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Japan · 11 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Japan
sei, lasse den Schluss zu, dass seitens von Japan keine Bereitschaft bestehe, der Schweiz Erleichterungen oder Zugeständnisse in Sachen Marktzugang zu gewähren. Aus diesem Grund erachtet es der VSV als angezeigt, die Genehmigung der Vereinbarung über die Einführung des AIA mit Japan einstweilen auszusetzen. Der Bundesrat wird ersucht, dass SIF mit der Wiederaufnahme der Gespräche zu beauftragen und in dieser Frage mit Nachdruck auf Verbesserungen an der abgegebenen Erklärung hinzuarbeiten. Die Verschiebung dieser Diskussionen auf einen Zeitpunkt nach der Einführung des AIA schwäche die Position der Schweiz erheblich.
CP, SGV und VSV fordern daher, die Vereinbarung über die Einführung des AIA sei solange zu sistieren, bis sich Japan zu einer Marktöffnung für Finanzdienstleistungen bekenne.
4.3. Inkraftsetzung/Umsetzung
SwissHoldings und VAV begrüssen eine zügige Einführung des AIA mit Japan.
economiesuisse, SBVg und VSKB betonen, dass es für den Bankenplatz sehr wichtig sei, dass das AIA-Abkommen jeweils auf den 1. Januar eines Jahres in Kraft trete bzw. die Datenerhebung ab dem 1. Januar erfolge. Eine unterjährige Einführung und/oder Datenerhebung bzw. Meldung sei abzulehnen, da dies bei den Banken zu einem erheblichen Zusatzaufwand führen würde.
4.4. Verweise auf die Vorlagen zum Amtshilfeübereinkommen, MCAA und AIA-Gesetz
Die Kantone AI, BL, OW, NW, TG und TI sowie die SVP und Forum SRO verweisen auf ihre in der Stellungnahme zum MCAA und AIAG formulierten Anträge.2
Der Kanton FR bedauert, dass die in der Stellungnahme der FDK formulierten Anträge in der definitiven Fassung des AIAG nicht hätten berücksichtigt werden können.
4.5. Weitere Anliegen Reziprozität und Spezialitätsprinzip
Die Kantone BL, OW, TG und TI betonen, dass die Reziprozität und das Spezialitätsprinzip bei der Aktivierung des AIA mit Japan strikte eingehalten werden müssen.
Verhandlungen mit zukünftigen Partnerstaaten
economiesuisse, SBVg, VAV und VSKB fordern, dass bei der Priorisierung der Partnerstaaten folgende Kriterien gebührend beachtet werden: (i) Eine adäquate Positionierung der Schweiz mit Blick auf Konkurrenzfinanzplätze, (ii) eine akzeptable Möglichkeit zur Regularisierung der Vergangenheit für Bankkunden und (iii) das Marktpotential des Landes im grenzüberschreitenden Geschäft.
Die FDP ist der Ansicht, dass bei der Auswahl der Staaten das Vorhandensein von angemessenen Regularisierungsmöglichkeiten, die Gewährleistung des Datenschutzes und des Spezialitätsprinzips sowie das Bestehen eines Level Playing Field in Bezug auf einen reziproken standardkonformen Datenaustausch zwingend zu berücksichtigen seien. Zudem stelle die Aufnahme von Gesprächen über einen Marktzugang vor Abschluss eines AIA-Abkommens bei für den Schweizer Finanzplatz wichtigen Standorten eine Mindestanforderung dar.
2 Der Ergebnisbericht mit den detaillierten Ausführungen ist abrufbar unter: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2015 > Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich