Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/1: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Japan · 11 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Japan

Gunsten der Schweiz zu verlangen. Aus diesen Gründen sei die Einführung des AIA mit Japan abzulehnen.

CP und VSPB befürchten zudem, dass das AIA-Abkommen mit Japan einen für die Schweiz ungünstigen Präzedenzfall schaffe, der künftige Einzelverträge prägen könne.

Abstimmung der Einführung des AIA mit dem Vorgehen der Konkurrenzfinanzplätze (Level Playing Field)

CP, economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB und VSV weisen darauf hin, dass sich Japan weder geäussert noch verpflichtet habe, mit konkurrierenden Finanzplätzen gleichwertige AIA-Abkommen abzuschliessen. Nach Ansicht von CP, economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB, VSPB und VSV sei zum heutigen Zeitpunkt ebenso unklar, wie sich die wesentlichen Konkurrenzfinanzplätze der Schweiz in Bezug auf den AIA verhalten werden. VAV ist der Ansicht, dass die Schweiz, sollte sie diesbezüglich voreilig handeln, einen Wettbewerbsnachteil riskiere, sofern ihre Konkurrenzfinanzplätze nicht nachzögen. CP und VAV verlangen, dass bevor die Schweiz den AIA mit Japan in Kraft setze, eine genügend hohe Sicherheit bestehen müsse, dass Japan mit den wichtigsten Konkurrenzfinanzplätzen der Schweiz den AIA ebenfalls einführe. CP, economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB und VSPB empfehlen dem Bundesrat deshalb, mit einer Inkraftsetzung zuzuwarten, da ein Level Playing Field nur so effektiv sichergestellt werden könne.

Aus der Sicht des VSPB gebe es keinen Grund, den AIA mit Japan vorschnell zu aktivieren. Der VSPB sei sich bewusst, dass Konkurrenzfinanzplätze die Aktivierung des AIA mit einem Partnerstaat oft nicht dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten hätten und sie die Entscheidung, den AIA mit einem Partnerstaat einzuführen, dementsprechend spät und schnell treffen könnten. Es sei deshalb schwer abzuschätzen, welche Staaten bis zum Inkrafttreten des AIA zwischen der Schweiz und Japan, den AIA mit Japan ebenfalls einführen. Dass die Schweiz den Prozess früher anfangen müsse als ihre Konkurrenzfinanzplätze, heisse aber nicht, dass sie ihn auch früher abschliessen müsse.

VAV und VSPB schlagen vor, es sei eine Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen, wonach das Inkrafttreten des AIA mit einem Partnerstaat davon abhängig gemacht werden solle, dass wichtige Konkurrenzfinanzplätze wie London, New York, Hong Kong oder Singapur ebenfalls den AIA mit dem entsprechenden Partnerstaat abschliessen. Somit könne nach Ansicht der VAV eine erhöhte Verbindlichkeit des Level Playing Fields sichergestellt werden.

Vergangenheitsregularisierung

FDP, SVP, CP, economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB, VSPB und VSV halten fest, dass Japan über kein spezielles Regularisierungsprogramm verfüge. Zwar sehe das geltende japanische Steuerrecht die Möglichkeit vor, nicht deklarierte Einkommen und Vermögenswerte nachträglich offenzulegen, doch würden Bussen erhoben und eine Strafverfolgung sei nicht ausgeschlossen. Dies stelle kein angemessenes Verfahren zur Vergangenheitsregularisierung dar und stehe der Einführung des AIA mit Japan somit entgegen.

Sollte bis zur Verabschiedung der Botschaft kein angemessenes Offenlegungsprogramm zur Verfügung stehen, lehnt die SVP die Aktivierung des AIA mit Japan ab.

economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB und VSV würden es begrüssen, wenn die Schweiz nochmals Gespräche zur Thematik der Vergangenheitsregularisierung mit Japan aufnehmen würde, um so auf eine angemessene Lösung hinwirken zu können.

economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB und VSPB wünschen im Zusammenhang mit der Regularisierungsmöglichkeit für Steuerpflichtige eine Zusicherung Japans, wonach Banken und deren Bankmitarbeiter, welche Bankkunden bei einer Regularisierung unterstützen, nicht kriminalisiert werden.