Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/1: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Japan · 11 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Japan
Von den fünf interessierten Verbänden und Organisationen, die eine materielle Stellungnahme eingereicht haben, befürworten drei die Vorlage mit Vorbehalten (VAV, VSKB, VSPB), ein Verband äussert sich kritisch (CP) und einer lehnt die Vorlage ausdrücklich ab (VSV).
3.2. Wichtigste Kritikpunkte der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer
Von den Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmern werden insbesondere folgende grundsätzlichen Kritikpunkte vorgebracht:
– Abstimmung der Einführung des AIA mit dem Vorgehen der Konkurrenzfinanzplätze
(Level Playing Field): Japan habe sich weder geäussert noch verpflichtet, mit konkurrierenden Finanzplätzen gleichwertige AIA-Abkommen abzuschliessen (economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB). Ebenso sei zum heutigen Zeitpunkt unklar, wie sich die wesentlichen Konkurrenzfinanzplätze der Schweiz in Bezug auf den AIA verhalten werden (CP, economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB, VSPB, VSV). Sollte die Schweiz voreilig Abkommen über den AIA abschliessen, riskiere sie einen Wettbewerbsnachteil, sofern diese Staaten nicht nachzögen (CP, SGV, VAV, VSPB). Bevor die Schweiz mit Japan den AIA in Kraft setze, müsse deshalb eine genügend hohe Sicherheit bestehen, dass Japan mit den wichtigsten Konkurrenzfinanzplätzen der Schweiz den AIA ebenfalls einführe (CP, economiesuisse, SVBg, VAV, VSKB, VSPB).
– Vergangenheitsregularisierung: Japan verfüge über kein spezielles Regularisierungsprogramm und sehe keine adäquate Selbstanzeigemöglichkeit ohne Straf- und Bussenfolgen vor. Dies stelle keine angemessene Lösung dar und stehe der Einführung des AIA entgegen (FDP, SVP, CP, economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB, VSPB, VSV). Aus Sicht des Finanzplatzes wäre es wünschenswert, wenn die Schweiz das Thema der Vergangenheitsregularisierung mit Japan nochmals aufnehmen könnte, um auf eine angemessene Lösung hinzuwirken (economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB, VSV).
– Datenschutz und Spezialitätsprinzip: Ob der Datenschutz und das Spezialitätsprinzip im Partnerstaat gewährleistet sind, lasse sich aufgrund der im erläuternden Bericht gelieferten Informationen nur unzureichend einschätzen (FDP, SVP, SGV). Es müsse daher geprüft werden, ob Japan einen standardkonformen Datenaustausch gewährleiste und die ausgetauschten Daten von hoher Qualität seien. Falls sich diese Punkte als nicht zutreffend herausstellen sollten, müsse die Schweiz den AIA mit Japan aussetzen (FDP, SVP). Die negative Beurteilung des Datenschutzes durch den EDÖB sei als Hinweis zu deuten, dass der Datenschutz in Japan den Anforderungen der Grundlagen für den AIA nicht genüge, weshalb es keinen Sinn mache, den AIA einzuführen und danach wieder auszusetzen (VSV).
– Marktzutritt: Der Marktzutritt bildet im Falle von Japan nicht Gegenstand der gemeinsamen Erklärung, sondern soll im Rahmen des regelmässig stattfindenden Finanzdialogs zwischen beiden Staaten thematisiert werden. Daraus könne geschlossen werden, dass keine Bereitschaft Japans bestehe, der Schweiz Erleichterungen oder Zugeständnisse bezüglich des Marktzugangs zu gewähren (VSV). Das Fehlen von konkreten Massnahmen zur Verbesserung des Marktzutritts stehe zudem in Widerspruch zu den Verhandlungsmandaten des Bundesrates (FDP, SVP, CP, economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB, VSPB). Die Einführung des AIA mit Japan stelle im Hinblick auf weitere Verhandlungen einen für die Schweiz ungünstigen Präzedenzfall dar und sei daher abzulehnen (CP, VSPB, VSV).