Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/1: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Japan · 11 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Japan
Die SVP verlangt unter Hinweis auf das Rechtsgutachten von Prof. Metteotti, dass bei der Aktivierung des AIA mit künftigen Partnerstaaten zwingend sicherzustellen sei, dass diese insgesamt faire Regularisierungslösungen zur Verfügung stellen und den verfassungsmässigen Mindeststandard an den Datenschutz erfüllen müssen. Sofern dies nicht der Fall sei, dürfe mit diesen Staaten der AIA nicht aktiviert werden, andernfalls gegen die Schweizer Verfassung verstossen werde. Ferner sei im Hinblick auf weitere Verhandlungen mit möglichen Partnerstaaten künftig zwingend zu klären, ob und mit welchen Staaten ein Partnerstaat den AIA einzuführen gedenke.
AIA und Vergangenheitsregularisierung im Inland
Die SP ist der Meinung, dass eine konsequente Weissgeldstrategie den AIA nicht nur mit anderen Staaten vorsehen sollte, sondern auch im Inland.
Erlassform
CP kritisiert, dass die Genehmigung von AIA-Abkommen mit Partnerstaaten in Zukunft über einen einfachen Bundesbeschluss erfolgen solle und damit nicht dem fakultativen Referendum unterstehe. Die AIA-Abkommen seien gleich wichtig wie die Revision von Doppelbesteuerungsabkommen und deshalb ebenso wie diese dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Nach Ansicht von CP sei das Argument des langen Gesetzgebungsverfahrens in der Schweiz kein hinreichender Grund, um die ordentlichen Verfahren abzukürzen.
Finanzielle Auswirkungen
FDK und SH geben zu bedenken, dass sich durch die Umsetzung des AIA für die Kantone ein erhöhter Aufwand ergeben werde. Hinzu kämen die Aufwände für die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III und des spontanen Informationsaustauschs über Steuerrulings. Umso wichtiger sei es daher, wenn bei der angekündigten Reform der Paarbesteuerung, der laufenden Quellensteuerreform und bei der Energiestrategie 2050 (Verzicht auf jegliche steuerliche Massnahmen) den Kantonen nicht weitere finanzielle Lasten aufgebürdet würden.