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Vernehmlassung 2016/16: Revision der Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten; Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen) · 4 Seiten

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Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Vekehr mit mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen AS 2016

Gliederungstitel nach Art. 42

7a. Abschnitt: Informationssystem EDAV

Art. 42a Grundsätze

1Das Informationssystem EDAV nach Artikel 102a der Verordnung vom 18. November 20156 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten dient dem BLV auch zur Bearbeitung der Daten, die es zur Durchführung von Bewilligungsverfahren im Rahmen der Ein- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten nach dieser Verordnung und zur Verwaltung dieser Bewilligungen benötigt.

2Es richten sich nach den Artikeln 102c - 102i der Verordnung vom 18. November 20157 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten:

a. die Datenbearbeitung;

b. der Datenschutz;

c. die Rechte der betroffenen Person;

d. die Berichtigung von Daten;

e. die Informatiksicherheit;

f. die Archivierung und Löschung von Daten;

g. die Verknüpfung des Informationssystems EDAV mit dem System «e-dec».

Art. 42b Inhalt

Das Informationssystem EDAV enthält folgende Daten im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten nach dieser Verordnung:

a. hängige Bewilligungsgesuche:

1. Angaben zum Importeur bzw. Exporteur;

2. Angaben zu Herkunfts- und Bestimmungsbetrieb;

3. Angaben zu Transportmittel und Route;

4. Angaben zur Sendung;

5. Angaben zu Verwendungszweck, Aufbewahrung und Entsorgung;

6. Beilagen zu den Bewilligungsgesuchen.

b. erteilte Bewilligungen und abgelehnte Gesuche.

6 SR 916.443.10

7 SR 916.443.10