Vorlage
Vernehmlassung 2016/16: Revision der Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten; Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen) · 4 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage
Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Vekehr mit mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen AS 2016
Gliederungstitel nach Art. 42
7a. Abschnitt: Informationssystem EDAV
Art. 42a Grundsätze
1Das Informationssystem EDAV nach Artikel 102a der Verordnung vom 18. November 20156 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten dient dem BLV auch zur Bearbeitung der Daten, die es zur Durchführung von Bewilligungsverfahren im Rahmen der Ein- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten nach dieser Verordnung und zur Verwaltung dieser Bewilligungen benötigt.
2Es richten sich nach den Artikeln 102c - 102i der Verordnung vom 18. November 20157 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten:
a. die Datenbearbeitung;
b. der Datenschutz;
c. die Rechte der betroffenen Person;
d. die Berichtigung von Daten;
e. die Informatiksicherheit;
f. die Archivierung und Löschung von Daten;
g. die Verknüpfung des Informationssystems EDAV mit dem System «e-dec».
Art. 42b Inhalt
Das Informationssystem EDAV enthält folgende Daten im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten nach dieser Verordnung:
a. hängige Bewilligungsgesuche:
1. Angaben zum Importeur bzw. Exporteur;
2. Angaben zu Herkunfts- und Bestimmungsbetrieb;
3. Angaben zu Transportmittel und Route;
4. Angaben zur Sendung;
5. Angaben zu Verwendungszweck, Aufbewahrung und Entsorgung;
6. Beilagen zu den Bewilligungsgesuchen.
b. erteilte Bewilligungen und abgelehnte Gesuche.