Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/16: Revision der Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten; Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen) · 9 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Änderung der Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten

Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung

1. Ausgangslage

Die Schweiz ist gemäss Veterinäranhang des bilateralen Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der EU verpflichtet sicherzustellen, dass Sendungen von Tieren und Tierprodukten aus Drittstaaten, für die eine grenztierärztliche Kontrolle vorgeschrieben ist, von einer zugelassenen Grenzkontrollstelle freigegeben worden sind und dass die im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen bei bestimmten Tierarten geforderten Begleitdokumente vorliegen.

Gemäss geltendem Recht ist die systematische Kontrolle dieser Anforderungen Sache der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV). Neu soll diese Kontrolle durch einen elektronischen Abgleich von Daten abgelöst werden. Dazu müssen die rechtlichen Grundlagen angepasst werden.

Zudem soll die am 24. November 2014 angenommene Motion 11.3635 "Importverbot für Robbenprodukte" umgesetzt werden.

Das EDI hat vom 14. Juli 2016 bis am 4. November 2016 eine fakultative Vernehmlassung im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 des Vernehmlassungsgesetzes durchgeführt.

Es sind insgesamt 38 Stellungnahmen eingegangen: 23 von kantonalen Regierungen, Departementen bzw. Direktionen und Amtsstellen und 15 von Branchen- und Interessenorganisationen. 10 Vernehmlassungsadressaten haben ausdrücklich auf die Einreichung einer Stellungnahme verzichtet.

Zur besseren Lesbarkeit werden in diesem Bericht jeweils die Abkürzungen der Organisationen und Kantone verwendet. Am Ende des Berichts findet sich eine Liste der Stellungnehmenden, in welcher sämtliche Namen ausgeschrieben und mit den zugehörigen Abkürzungen versehen sind.

2. Allgemeine Bemerkungen

Sämtliche sich äussernden Kantone und Organisationen sind mit den Vernehmlassungsvorlagen in Bezug auf die Verbindung von e-dec mit TRACES bzw. mit dem Informationssystem EDAV einverstanden. Die materiellen Anpassungen werden grösstenteils gutgeheissen und es wird begrüsst, dass der Datenabgleich zwischen e-dec und TRACES bzw. dem Informationssystem EDAV den Vollzug der Einfuhrbestimmungen erleichtert und zu einer allgemeinen Verbesserung der Kontrollsituation führt.

Die Kantone schätzen die finanziellen und personellen Auswirkungen grundsätzlich als gering ein. Obwohl die zu bearbeitenden Fallzahlen künftig erhöht werden, dürfte aus Sicht der zuständigen Stellen der Aufwand für die einzelne Fallbearbeitung jedoch tiefer sein als bisher, da die Meldungen zeitnah und in standardisierterer Qualität erfolgen werden.

Das Importverbot für Robbenprodukte (Umsetzung der Motion Freysinger 11.3635) wird im Grundsatz ebenfalls von den meisten Vernehmlassungsteilnehmern gutgeheissen.