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Vernehmlassung 2016/17: Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich · 2 Seiten

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Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren

Änderung vom …

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

verordnet:

I

Die Verordnung des BLV vom 27. August 20081 über die Haltung von Nutztieren und Haustieren wird wie folgt geändert:

Ersatz eines Ausdrucks

Im ganzen Erlass wird «Pferd» durch «Equide» ersetzt, mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.

Art. 1

Diese Verordnung regelt Anforderungen an Einrichtungen, Pflegemassnahmen, Umgang mit Tieren und Dokumentationsvorgaben bei der Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Lamas und Alpakas, Equiden, Kaninchen und Hühnern.

Art. 11 Abs. 1

1Wird in der Kälbermast als Milch ausschliesslich Kuhmilch verwendet, so muss der Kuhmilch Eisen in Form geeigneter Präparate in einer Menge von mindestens 2 mg je Kilogramm Milch zugesetzt werden. Bei kombiniertem Fütterungssystem mit Milchaustausch-Futtermitteln und Kuhmilch muss der Eisengehalt je Kilogramm des Milchgemisches diesem Wert entsprechen.

Art. 24 Abs. 1

Betrifft nur den französischen Text.

SR ..........

1 SR 455.110.1

2016–......