Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/17: Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich · 24 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Recht

Erläuterungen zur Revision der Tierschutzverordnung 2016

I. Ausgangslage

Ausstellungen, Börsen, Sport- und weitere Veranstaltungen mit Tieren haben in letzter Zeit vermehrt für Aufsehen gesorgt und vereinzelt wurden tierschutzwidrige Zustände festgestellt. Vollzugsbehörden und Tierschutzorganisationen, aber auch diverse Verbände aus Tierhalter- und Tierzuchtkreisen fordern deshalb Vorschriften für Veranstaltungen mit Tieren. Nach geltendem Recht sind Werbe- und Handelsveranstaltungen bewilligungspflichtig. Dies ermöglicht es den kantonalen Tierschutzfachstellen, die in der Tierschutzverordnung (TSchV) festgelegten Voraussetzungen im einzelnen Bewilligungsgesuch zu prüfen und allenfalls Auflagen oder Bedingungen zu formulieren. Neu sollen auch für nicht gewerbsmässige und entsprechend nicht bewilligungspflichtige Veranstaltungen einzelne spezifische Regelungen in die

TSchV aufgenommen werden. Zudem soll mit einzelnen Anpassungen der TSchV der Schutz der an Veranstaltungen beteiligten Tiere generell erhöht werden.

Der Import und der Verkauf von lebenden Hummern zu Speisezwecken können aus Tierschutzsicht problematisch sein, da die Tiere oftmals unter tierschutzwidrigen Bedingungen transportiert, gelagert und getötet werden. In seiner Stellungnahme zur Motion Maya Graf 15.3860 „Importverbot für lebende Hummer zu Speisezwecken“ hat der Bundesrat deshalb Änderungen des Ausführungsrechts zum Tierschutzgesetz (SR. 455) in Aussicht gestellt, die zu einer wirksamen Verbesserung der Lebensbedingungen von Hummern führen sollen. In der vorliegenden Revision werden dem aktuellen Stand der Forschung entsprechende Änderungen vorgeschlagen. Insbesondere sollen die Anforderungen an den Transport und die Haltungsbedingungen beim Verkauf von lebenden Hummern erhöht werden.

Wie der Bundesrat in der Antwort zur Interpellation Maya Graf 14.3353 „Der Online-Hundehandel boomt und fördert Tierleid und Kriminalität" ausgeführt hat, prüfte das BLV zusammen mit den Vollzugsbehörden mögliche Massnahmen, um der Zunahme von illegalen Hundeimporten entgegenzuwirken. Mit der Verschärfung verschiedener Bestimmungen soll der Kauf von illegal importierten Hunden erschwert werden. Nicht vorgesehen werden soll hingegen die Aufhebung der Ausnahmen von der Tollwut-Impfpflicht bei Welpen im Hinblick auf die Einfuhr. Dies würde faktisch zu einem Einfuhrverbot für Welpen führen. Es wäre in der Folge zu befürchten, dass nicht weniger

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