Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/17: Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich · 3 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Recht
Erläuterungen zur Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren und zur Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten
I. Ausgangslage
Mit der vorgeschlagenen Revision der Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren und zur Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten sollen Bestimmungen angepasst werden, die sich in der Praxis als verbesserungswürdig erwiesen haben.
II. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
1. Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren
Art. 1
Neu finden sich auch Regelungen für Hühner in der Verordnung.
Art. 11
Abs. 1: Nach der bisherigen Formulierung war nicht klar, dass der Artikel sich allein auf die Art der Milchgabe bezog und nicht auf die gesamte Fütterung (obligatorische Verfütterung von Raufutter gemäss Art. 37 Abs. 4 TSchV). Kuhmilch ist von Natur aus arm an Eisen. Milchaustausch-Futtermittel müssen gemäss Futtermittelverordnung (Anhang 1.1 Ziffer 3) mit Eisen versetzt sein. Wird stattdessen Kuhmilch verfüttert, muss das notwendige Eisen separat zugeführt werden.
Art. 24
Abs. 1: Der Begriff "silage" in der französischen Version soll durch "ensilage" ersetzt werden.
Art. 31
Abs. 3: Bei Lamas und Alpakas besteht im schweizerischen Sommer die Gefahr, dass sie aufgrund ihres Felles unter der Hitze leiden. Zwar werden diese Tiere teilweise gekämmt und gebürstet. Dies reicht jedoch nicht aus, um das Fell genügend auszudünnen. Deshalb müssen sie geschoren werden.
011.4/2013/16388 \ COO.2101.102.1.411917 \ 000.00.02