Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/2: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Kanada · 14 Seiten

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4.5 Marktzutritt

Mit Kanada konnte eine Bestimmung zum Marktzugang im Kontext der Gemeinsamen Erklärung zur Einführung des AIA vereinbart werden. Mit dieser Bestimmung bekräftigen Kanada und die Schweiz ihre grundsätzliche Absicht, die geltenden, gegenseitigen Marktzugangsbedingungen nicht zu verschlechtern. Bei Änderungen der bestehenden Marktzugangsregimes kann ein gegenseitiges Konsultationsverfahren eingeleitet werden. Weiter beabsichtigt die Bestimmung, dass ein Dialog über mögliche Verbesserungen beim grenzüberschreitenden Marktzugang für Finanzdienstleistungen eröffnet wird. In diesem Rahmen können mit den kanadischen Behörden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Erbringung von Finanzdienstleistungen aus der Schweiz im Hinblick auf mögliche Erleichterungen thematisiert werden

4.6 Level Playing Field

Die Schweiz hat den AIA-Standard verabschiedet, an dessen Erarbeitung sie aktiv mitgewirkt hat. Da der AIA-Standard für alle Finanzplätze gilt, schafft er ein Level Playing Field mit gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle.

Diesbezüglich ist festzuhalten, dass sich Kanada beim Global Forum – wie die Schweiz - zur Einführung des AIA ab 2017 mit einem ersten Datenaustausch ab 2018 verpflichtet hat. Da Kanada Mitglied der G8 und G20 ist, kann davon ausgegangen werden, dass Kanada sein AIA-Netz auch mit anderen Staaten und Finanzplätzen rasch ausbauen wird. Das Global Forum als Garant für die Umsetzung des Standards weltweit ist zurzeit daran, ein Verfahren zur Sicherstellung der ordnungsgemässen Umsetzung des AIA anhand einer Länderüberprüfung der angeschlossenen Länder auszuarbeiten. Dieses Verfahren wird dem Aufbau eines umfassenden Netzwerks mit Partnerstaaten Rechnung tragen und für ein Level Playing Field unter den Partnerstaaten sorgen, die sich zur Einführung des AIA verpflichtet haben. Der G20 wird regelmässig Bericht erstattet.

Nach Berichten des Global Forum kommen die Staaten bei der Umsetzung der notwendigen Rechtsgrundlagen für den AIA gut voran. Von den Staaten, die sich für eine Umsetzung des AIA ab 2016 verpflichtet haben (die Early Adopters) ist eine grosse Mehrheit bereit für eine Anwendung ab Januar dieses Jahres. In den Staaten der zweiten Gruppe (2017/2018) und dabei insbesondere in Hongkong und Singapur sind die Vorbereitungen auf Kurs.

Zu beachten ist ferner, dass der Entscheid zur Einführung des AIA in den meisten Partnerstaaten in die Kompetenz der Regierung fällt und keiner Genehmigung durch das Parlament bedarf. Diese Länder können entsprechend rasch ein umfassendes Netzwerk von Partnerstaaten aufbauen, mit denen der AIA eingeführt wird. In der Schweiz bedürfen die bilateralen Aktivierungen des AIA auf der Basis des MCAA gemäss Kompetenzordnung und Gesetzgebungsverfahren hingegen der Genehmigung durch die Bundesversammlung. Die Einhaltung des Gesetzgebungsverfahrens setzt im spezifischen Fall des AIA die rasche Aufnahme von Verhandlungen mit Partnerstaaten voraus, damit der AIA 2017 mit einer ausreichenden Anzahl Staaten eingeführt ist und die Verpflichtungen der Schweiz beim Global Forum eingehalten werden können.

5 Erläuterungen zu den Artikeln des Bundesbeschlusses

Der Bundesbeschluss, der Gegenstand dieser Vorlage ist, enthält folgende Bestimmungen:

Art. 1

Mit dieser Bestimmung ermächtigt die Bundesversammlung den Bundesrat, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums des MCAA mitzuteilen, dass Kanada in die Liste derjenigen Staaten aufzunehmen sei, mit denen die Schweiz den AIA umsetzt (Abs. 1). Die Bundesversammlung erteilt dem Bundesrat zudem die Kompetenz das Datum festzulegen, ab dem konkret Informationen ausgetauscht werden (Abs. 2). Dieses Vorgehen entspricht demjenigen, das für die Inkraftsetzung von Bundesgesetzen Anwendung findet. Es trägt auch den Genehmigungsverfahren für das Amtshilfeübereinkommen, das MCAA, das AIAG und die vorliegende Vorlage Rechnung.

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