Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/2: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Kanada · 14 Seiten
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3. Beide Staaten informieren einander regelmässig über den Stand der Umsetzung des von der OECD entwickelten Gemeinsamen Meldestandards in ihrem innerstaatlichen Recht.
4. Beide Staaten bestätigen, dass im jeweiligen Staat angemessene Regelungen zur freiwilligen Offenlegung bestehen, die einen reibungslosen Übergang zum System des automatischen Informationsaustauschs ermöglichen.
5. Beide Staaten anerkennen die Bedeutung der Stärkung ihrer Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen durch:
(a) die Weiterführung der grenzüberschreitenden Erbringung von Finanzdienstleistungen und die
Beibehaltung des zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Erklärung bestehenden Zutritts im Einklang mit Abkommen, denen beide Staaten angehören. Beide Staaten sind sich einig, bei einer Änderung des bestehenden Zutritts auf Verlangen Gespräche aufzunehmen;
(b) die Aufnahme von Gesprächen im Hinblick auf weitere Vereinfachungen und die Verbesserung
der Erbringung von Finanzdienstleistungen zwischen den beiden Staaten.
Am 4. Februar 2016 im Doppel in Ottawa unterzeichnet, in englischer und französischer Sprache, wobei beide Versionen gleichwertig sind
Für den Schweizerischen Bundesrat: Für die Regierung von Kanada:
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