Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/2: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Kanada · 14 Seiten
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Am 29./30. Oktober 2015 haben die Mitglieder des Global Forum von einem ersten Teil von rund zwanzig Berichten des Expertenpanels Kenntnis genommen, die keine Verbesserungsempfehlungen enthielten. Am 3./4. Dezember 2015 folgte ein zweiter Teil mit rund zwanzig Berichten. Die Berichte sind vertraulich und dienen als Bewertungsgrundlage im Hinblick auf die Einführung des AIA.
4.4.3 Beurteilung der Vertraulichkeit im Rahmen von FATCA
Zur Umsetzung des Intergovernmental Agreement (IGA), das den gegenseitigen Austausch von Steuerdaten vorsieht, nimmt die amerikanische Steuerbehörde (Internal Revenue Service; IRS) Vertraulichkeitsbeurteilungen anhand des FATCA-Fragebogens und Besuchen vor Ort in den einzelnen Staaten vor11. Diese Beurteilung ist ein wichtiger Anhaltspunkt für das Vertraulichkeits- und
Datensicherheitsniveau eines Staates.
4.4.4 Beurteilung der Vertraulichkeit Kanadas
Beurteilung durch das Global Forum, den IRS im Rahmen von FATCA und das EFD
Die Vertraulichkeitsbeurteilung Kanadas durch das Global Forum wird, wie diejenige für die Schweiz, erst in der ersten Jahreshälfte 2016 durchgeführt, da Kanada und die Schweiz sich nicht verpflichtet haben, den AIA bereits vor dem Jahr 2017 einzuführen. Es ist jedoch anzumerken, dass basierend auf den bisherigen Erfahrungen beim Informationsaustausch in Steuersachen mit Kanada davon ausgegangen werden kann, dass die Vertraulichkeitsbeurteilung keinen Anlass für Einwände durch das Expertenpanel geben dürfte.
Schliesslich ist Kanada auf der Liste des IRS mit den Staaten mit einem angemessenen Vertraulichkeitsniveau für den gegenseitigen Austausch von Steuerdaten aufgeführt.
Beurteilung der Vertraulichkeit durch das Global Forum beim Informationsaustausch auf Ersuchen
Die Praxis namentlich hinsichtlich der Vertraulichkeit wird vom Global Forum auch in Bezug auf den Informationsaustausch auf Ersuchen beurteilt. Die Beurteilung erfolgt in Form eines Länderberichts12.
Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Kanada als «compliant» bewertet. Sämtliche DBA und SIA Kanadas enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der entsprechenden Musterabkommen der OECD entspricht. Auch im Landesrecht Kanadas sind Vertraulichkeitsbestimmungen enthalten, die unter anderem für den Informationsaustausch im Steuerbereich gelten (Art. 241 IT Act).
Was die Rechte von Personen angeht, deren Daten bearbeitet werden, verfügt Kanada über eine ausreichende Gesetzgebung. Mit seinen Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten und elektronischer Dokumente (Loi sur la protection des renseignements personnels et les documents électroniques und Loi sur la protection des renseignements personnels) verfügt Kanada über eine
fortschrittliche Gesetzgebung. Das Loi sur la protection des renseignements personnels et les
documents électroniques war Gegenstand einer Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission in diesem Bereich. Kanada ist auf der entsprechenden Liste als Land mit angemessenem Datenschutz aufgeführt.
Schlussfolgerung
Nach den bisherigen Erfahrungen mit Kanada, der internationalen Bewertung Kanadas durch das Global Forum beim Informationsaustausch auf Ersuchen sowie der Überprüfung des EFD kann festgestellt werden, dass Kanada ein für den AIA angemessenes Vertraulichkeits- und Datensicherheitsniveau im Steuerbereich aufweist. Zudem verfügt Kanada über eine Gesetzgebung mit einem hohen Datenschutzniveau für die Personen, deren Daten bearbeitet werden.
11 Siehe von der IRS veröffentlichte Liste der Staaten, die als geeignet für den gegenseitigen automatischen Austausch von Steuerdaten beurteilt wurden: http://www.irs.gov/pub/irs-drop/rp-15-50.pdf.
12 Die Länderberichte sind auf folgender Seite abrufbar: www.eoi-tax.org > Canada.
242 \ COO 8/14