Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/23: Totalrevision der Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV) · 50 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung EÖBV

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.229526 / 239/2017/00006

Zusammenfassung

Die Hauptpunkte der Revision der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV) sind die Erweiterung des sachlichen und persönlichen Geltungsbereichs der Verordnung. Als Urkundspersonen sollen nicht mehr nur Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter sowie Notarinnen und Notare gelten, sondern auch weitere Personen mit amtlicher Beurkundungsbefugnis nach kantonalem Recht oder Bundesrecht. Neu sollen auch beglaubigte elektronische Auszüge aus öffentlichen Registern des privatrechtlichen Verkehrs (sog. amtliche Registerauszüge) der EÖBV unterstellt sein. Daneben sieht der Vorentwurf ein Gebührenmodell für das Urkundspersonenregister (UPReg), welches auch nach der Einführungsphase weiterhin durch das Bundesamt für Justiz (BJ) betrieben werden soll, vor.

Der Vorentwurf ist von den Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmern insgesamt positiv aufgenommen worden. Insbesondere die geplante Ausweitung des Geltungsbereichs der EÖBV wird von vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausdrücklich begrüsst. Dass das UPReg weiterhin durch den Bund betrieben werden soll, wird ebenfalls überwiegend begrüsst. Das Gebührenmodell ist Gegenstand vieler und teilweise divergierender Anmerkungen. Insgesamt kann aber auch diesbezüglich keine überwiegende Ablehnung erkannt werden. Daneben wird zu vielen spezifischen Einzelpunkten des Vorentwurfs eine grosse Zahl von teilweise detaillierten Anmerkungen und Änderungsvorschlägen gemacht.

Schliesslich äussert sich eine kleine Gruppe von Teilnehmerinnen und Teilnehmern kritisch betreffend die Gesetzmässigkeit des Vorentwurfs. Sie sehen die kantonale Kompetenz zur Organisation des Beurkundungsverfahrens durch den Vorentwurf verletzt. Einige dieser Teilnehmerinnen und Teilnehmer lehnen den Vorentwurf aus diesem Grund sogar gänzlich ab.

1 Allgemeines

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV) dauerte vom 7. September 2016 bis zum 7. Dezember 2016. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.

Stellung genommen haben 25 Kantone, zwei politische Parteien und 22 Organisationen und weitere Teilnehmende. Insgesamt gingen damit 49 Stellungnahmen ein.

Ein Kanton1, eine Partei2 sowie vier Organisationen3 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.

2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.

1 Kanton Glarus allerdings mit der Anmerkung, dass die Vorlage in seinem Sinne sei.

2 Sozialdemokratische Partei Schweiz

3 Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), Schweizerischer Städteverband, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Universität Genf.