Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/23: Totalrevision der Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV) · 50 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung EÖBV

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.229526 / 239/2017/00006

son entstehen würden, wobei klarzustellen wäre, ob es sich dabei um einmalige oder wiederkehrende Kosten handle.331

Ein weiterer Kanton führt sodann aus, dass die Kantone weitere Informationen oder sogar eine Ausbildung seitens der Eidgenossenschaft erwarteten.332

Schliesslich wird auch gewünscht, dass bei zukünftigen Systemanpassungen beim UPReg die neuen Anforderungen den Kantonen rechtzeitig mitgeteilt werden, damit diese die Umsetzung planen können.333

8 Einsichtnahme

Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061) sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer, und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht, öffentlich zugänglich. Die vollständigen Stellungnahmen können beim Bundesamt für Justiz eingesehen werden.

331 AVZ S. 1.

332 NE S. 2.

333 SZ S. 1 f.