Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/4: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit der Republik Korea · 11 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Korea
Auch wenn in Korea ansässige Personen nur einen unbedeutenden Teil der Kundschaft von Schweizer Banken ausmachen, erachten CP und VSBP den Verzicht auf einen verbesserten Zutritt zum koreanischen Finanzdienstleistungsmarkt im Hinblick auf Verhandlungen mit jenen Ländern, in denen viele Kunden ansässig seien, als schlechten Präzedenzfall.
Der VSV weist darauf hin, dass Korea seit jeher ein sehr abgeschotteter Finanzmarkt sei, was die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen weitgehend ausschliesse. Als Wachstumsland sei Korea aber ein potentieller Markt für Schweizer Finanzdienstleister im Bereich wohlhabender Privatkunden. Auch wenn der koreanische Markt aus heutiger Sicht von untergeordneter Bedeutung sei, sollte die Verbesserung des Marktzutritts Gegenstand der Verhandlungen bilden. Dies sei in den Verhandlungen zum AIA nicht thematisiert worden.
CP, SGV und VSV fordern daher, die Vereinbarung über die Einführung des AIA sei solange zu sistieren, bis sich Korea zu einer Marktöffnung für Finanzdienstleistungen bekenne.
4.3. Inkraftsetzung/Umsetzung
SwissHoldings und VAV begrüssen eine zügige Einführung des AIA mit Korea.
economiesuisse, SBVg und VSKB betonen, dass es für den Bankenplatz sehr wichtig sei, dass das Abkommen jeweils auf den 1. Januar eines Jahres in Kraft trete bzw. die Datenerhebung ab dem 1. Januar erfolge. Eine unterjährige Einführung und/oder Datenerhebung bzw. Meldung sei abzulehnen, da dies bei den Banken zu einem erheblichen Zusatzaufwand führen würde.
4.4. Verweise auf die Vorlagen zum Amtshilfeübereinkommen, MCAA und AIA-Gesetz
Die Kantone AI, BL, OW, NW, TG und TI sowie die SVP und Forum SRO verweisen auf ihre in der Stellungnahme zum MCAA und AIAG formulierten Anträge.2
Der Kanton FR bedauert, dass die in der Stellungnahme der FDK formulierten Anträge in der definitiven Fassung des AIAG nicht hätten berücksichtigt werden können.
4.5. Weitere Anliegen Reziprozität und Spezialitätsprinzip
Die Kantone BL, OW, TG, TI und VS betonen, dass die Reziprozität und das Spezialitätsprinzip bei der Aktivierung des AIA mit Korea strikte eingehalten werden müssen.
Verhandlungen mit zukünftigen Partnerstaaten
economiesuisse, SBVg, VAV und VSKB fordern, dass bei der Priorisierung der künftigen Partnerstaaten folgende Kriterien gebührend beachtet werden: (i) Eine adäquate Positionierung der Schweiz mit Blick auf Konkurrenzfinanzplätze, (ii) eine akzeptable Möglichkeit zur Regularisierung der Vergangenheit für Bankkunden und (iii) das Marktpotential des Landes im grenzüberschreitenden Geschäft.
Die FDP ist der Ansicht, dass bei der Auswahl der Staaten das Vorhandensein von angemessenen Regularisierungsmöglichkeiten, die Gewährleistung des Datenschutzes und des Spezialitätsprinzips sowie das Bestehen eines Level Playing Field in Bezug auf einen reziproken
2 Der Ergebnisbericht mit den detaillierten Ausführungen ist abrufbar unter: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2015 > Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich