Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/4: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit der Republik Korea · 11 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Korea
Bereich nicht berücksichtigt werden könne, was sich negativ aus die gesamte Schweizer Aussenwirtschaftspolitik auswirke. Es sei eine Fehlstrategie, möglichst schnell eine Vielzahl von AIA-Abkommen abzuschliessen, es dabei aber unterlassen würde, konkrete Gegenleistungen zu Gunsten der Schweiz zu verlangen. Aus diesen Gründen sei die Einführung des AIA mit Korea abzulehnen.
CP und VSPB befürchten zudem, dass das AIA-Abkommen mit Korea einen für die Schweiz ungünstigen Präzedenzfall schaffe, der künftige Einzelverträge prägen könne.
Abstimmung der Einführung des AIA mit dem Vorgehen der Konkurrenzfinanzplätze (Level Playing Field)
economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB und VSV weisen darauf hin, dass sich Korea weder geäussert noch verpflichtet habe, mit konkurrierenden Finanzplätzen gleichwertige AIA-Abkommen abzuschliessen. Nach Ansicht von CP, economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB, VSPB und VSV sei zum heutigen Zeitpunkt ebenso unklar, wie sich die wesentlichen Konkurrenzfinanzplätze der Schweiz in Bezug auf den AIA verhalten werden. VAV ist der Ansicht, dass die Schweiz, sollte sie diesbezüglich voreilig handeln, einen Wettbewerbsnachteil riskiere, sofern ihre Konkurrenzfinanzplätze nicht nachzögen. Bevor die Schweiz mit Korea den AIA in Kraft setze, müsse gemäss CP und VAV eine genügend hohe Sicherheit bestehen, dass Korea mit den wichtigsten Konkurrenzfinanzplätzen der Schweiz den AIA ebenfalls einführe. CP, economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB und VSPB empfehlen dem Bundesrat deshalb, mit einer Inkraftsetzung zuzuwarten, da ein Level Playing Field nur so effektiv sichergestellt werden könne.
Aus der Sicht des VSPB gebe es keinen Grund, den AIA mit Korea vorschnell zu aktivieren. Der VSPB sei sich bewusst, dass Konkurrenzfinanzplätze die Aktivierung des AIA mit einem Partnerstaat oft nicht dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten hätten und sie die Entscheidung, den AIA mit einem Partnerstaat einzuführen, dementsprechend spät und schnell treffen könnten. Es sei deshalb schwer abzuschätzen, welche Staaten bis zum Inkrafttreten des AIA zwischen der Schweiz und Korea, den AIA mit Korea ebenfalls einführen. Dass die Schweiz den Prozess früher anfangen müsse als ihre Konkurrenzfinanzplätze, heisse aber nicht, dass sie ihn auch früher abschliessen müsse.
VAV und VSPB schlagen vor, es sei eine Bestimmung in das Gesetz aufzunehmen, wonach das Inkrafttreten des AIA mit einem Partnerstaat davon abhängig gemacht werden solle, dass wichtige Konkurrenzfinanzplätze wie Grossbritannien, Hong Kong, oder Singapur ebenfalls den AIA mit dem entsprechenden Partnerstaat abschliessen. Somit könne nach Ansicht der VAV eine erhöhte Verbindlichkeit des Level Playing Fields sichergestellt werden.
Vergangenheitsregularisierung
CP, SBVg, SGV, VAV, VSKB, VSPB und VSV weisen darauf hin, dass Korea den Steuerpflichtigen ein Regularisierungsprogramm („Offshore Voluntary Disclosure Program“) bereitgestellt habe, ihre nicht deklarierten Einkommen und Vermögen zu regularisieren. Das Programm sei aber nur über eine kurze Zeitspanne (bis März 2016) angeboten worden. Ferner würden trotz der freiwilligen Offenlegung zusätzliche Strafsteuern für das Nichtbezahlen oder Bezahlen in ungenügender Höhe von Steuern (additional tax penalties for non-payment or under-payment of tax) erhoben. Dabei handle es sich faktisch um hohe Geldbussen, die sich nach dem ausstehenden Steuerbetrag bemessen würden. Obwohl eine Strafverfolgung in diesem Fall ausbliebe, könne trotzdem nicht von einer angemessenen Regelung für eine freiwillige Offenlegung gesprochen werden. Aus der Sicht des VSV sei die Einführung des AIA mit Korea nicht gerechtfertigt.
economiesuisse, SBVg, VSKB und VSPB wünschen im Zusammenhang mit der Regularisierungsmöglichkeit für Steuerpflichtige eine Zusicherung Koreas, wonach Banken und deren