Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/40: Umsetzung des WTO-Beschlusses zum Ausfuhrwettbewerb · 14 Seiten

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1 Kurzüberblick über Gegenstand der Vernehmlassung

Nach Grundsatzentscheiden anlässlich der WTO-Ministerkonferenzen von 2005 (Hongkong) und 2013 (Bali) wurde an der 10. WTO-Ministerkonferenz in Nairobi am 19. Dezember 2015 in Form eines WTO-Ministerbeschlusses ein völkerrechtlich verbindliches Verbot sämtlicher Exportsubventionen beschlossen. Für bestimmte Exportsubventionen, insbesondere für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, konnte eine Übergangsfrist bis Ende 2020 ausgehandelt werden.

Damit müssen die Ausfuhrbeiträge gemäss Bundesgesetz vom 13. Dezember 1974 über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten ("Schoggigesetz"; SR 632.111.72) bis Ende 2020 abgeschafft werden. Ausfuhrbeiträge werden für gewisse Milch- und Getreidegrundstoffe bezahlt, die in landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten wie Schokolade, Biskuits, Teigen, Kindernährmitteln und Milchmischgetränken enthalten sind.

Die Vorlage gemäss Vernehmlassung1 zur Umsetzung des WTO-Beschlusses zum Ausfuhrwettbewerb enthält folgende Elemente:

Zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge soll das "Schoggigesetz" geändert werden. Abschnitt 2 "Ausfuhrbeiträge" des Gesetzes wird aufgehoben und weitere Artikel sowie der Titel des Gesetzes werden angepasst, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass dessen Bestimmungen künftig auf die Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten beschränkt sind.

Mit dem Ziel, die Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktion unter den gegebenen agrarpolitischen Rahmenbedingungen so weit als möglich zu erhalten, sind Begleitmassnahmen vorgesehen. Es sollen eine neue produktgebundene Stützung für Milch- und Brotgetreideproduzenten ausgerichtet sowie das Bewilligungsverfahren für den aktiven Veredelungsverkehr mit den bisher ausfuhrbeitragsberechtigten Milch- und Getreidegrundstoffen vereinfacht werden.

Die neuen, WTO-konformen produktgebundenen Stützungsmassnahmen zugunsten der Milch- und Brotgetreideproduzenten sollen diese für den höheren Marktdruck kompensieren, dem sie nach dem Wegfall der Ausfuhrbeiträge bei der Belieferung der Nahrungsmittelindustrie ausgesetzt sein werden. Für die Einführung der neuen Stützungsmassnahmen ist eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) nötig.

Mit der Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens des aktiven Veredelungsverkehrs erhält die Nahrungsmittelindustrie für die Herstellung von Exportprodukten einen mengenmässig ausreichenden, planbaren Zugang zu wettbewerbsfähigen Rohstoffen. Diese Massnahme soll zum Ausgleich der durch den Wegfall der Ausfuhrbeiträge verursachten Schwächung der internationalen Wettbewerbsposition der exportierenden Nahrungsmittelindustrie beitragen. Die Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens des aktiven Veredelungsverkehrs erfordert eine Änderung der Zollverordnung (ZV; SR 631.01).

Das Massnahmenpaket soll auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten.

1 Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2016.html zu finden 862.2/2005/05594 \ COO.2101.104.3.2261524 3/14