Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/40: Umsetzung des WTO-Beschlusses zum Ausfuhrwettbewerb · 14 Seiten
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1.1 Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen
Im Rahmen der Vernehmlassung sind insgesamt 93 Stellungnahmen eingegangen. Grundsätzlich zustimmend sind 87 Stellungnahmen, wovon 76 Stellungnahmen Anpassungsbedarf an der Vorlage sehen. Ablehnend gegenüber der Vorlage äussern sich vier Stellungnahmen. Zwei Stellungnahmen beschränken sich auf einen Teilaspekt und äussern sich nicht zur gesamten Vorlage.
1.2 Kantone und LDK (KT)
Alle 26 Kantone sowie die LDK nehmen zur Vorlage Stellung. Sechs Kantone (BE, BS, GE, GL, SG, ZH) stimmen der Vorlage in der vernehmlassten Form zu, ohne Anpassungsbedarf geltend zu machen. Der Kanton ZH stellt die Zustimmung unter den Vorbehalt, dass die neuen Agrarstützungsinstrumente nur temporär angewandt werden sollten. Der Kanton BS verweist darauf, dass eine mit flankierenden Massnahmen begleitete Öffnung der Agrarmärkte zielführender und nachhaltiger wäre, um den Erhalt der Wertschöpfungskette zu sichern. 19 Kantone (AG, AI, AR, BL, FR, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS) und die LDK stimmen der Vorlage grundsätzlich zu, sehen aber Anpassungsbedarf (Details in Kapitel 2). Der Kanton ZG lehnt die Vorlage mit der Begründung ab, dass die neuen – in ihrer Wirkung beschränkten – Massnahmen angesichts der strukturellen Defizite des Sektors keine zielführende Wirkung entfalten. Vielmehr müsste nach einer Gesamtanalyse eine zukunftsträchtigere und administrationsärmere Sektorpolitik entworfen werden. Die Kantone TI und SH verweisen auf die Stellungnahme der LDK.
1.3 Politische Parteien (PP)
Sechs politische Parteien (BDP, CVP, GLP, FDP, SP, SVP) haben zur Vorlage Stellung genommen. Alle äussern sich zur Vorlage grundsätzlich zustimmend. Die FDP und die SP machen dabei keinen Anpassungsbedarf geltend. Die FDP unterstützt die Vorlage nur deshalb, weil im aktuellen politischen Kontext eine schrittweise Marktöffnung der Agrarmärkte nicht mehrheitsfähig ist. Die SP sieht die neuen Agrarstützungsinstrumente nur als Übergangslösung und fordert, im Kontext der Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik einen Weg zur Ablösung dieser Instrumente aufzuzeigen. FDP wie SP unterstützen die Überprüfung der Wirkung der geplanten Massnahmen hinsichtlich Rohstoffangebot für die Nahrungsmittelindustrie respektive Auswirkungen auf Arbeitsplätze. Die vier anderen Parteien sehen Anpassungsbedarf, die Details werden in Kapitel 2 ausgeführt. Die SVP verweist auf die Stellungnahme des SBV.
1.4 Landwirtschaftliche Organisationen2 (LW)
29 landwirtschaftliche Organisationen haben zur Vorlage Stellung bezogen (SBV, SGPV, SMP, AGORA, Agrarallianz, BIO SUISSE, BZS, CJA, CNAV, Freibergerverband, GRBV, Kleinbauern, LBV, LRG, MPM, NWBV, OWBV, PROLAIT, Prométerre, SALS, SBLV, SGBV, SOBV, SVIL, URBV, VKGS, ZBB, ZHBV, ZMP). 26 dieser Stellungnahmen stimmen der Vorlage grundsätzlich zu, sehen aber Anpassungsbedarf (Details in Kapitel 2). Die BIO SUISSE stimmt der Vorlage zu, ohne Anpassungsbedarf geltend zu machen. Sie unterstreicht aber, dass bereits jetzt proaktiv Alternativen ausgearbeitet werden müssen und ein Ausstiegspfad aus den neuen produktgebundenen Stützungen vorbereitet werden muss. Zudem ist der Verzicht auf die Festschreibung der Höhe der neuen Beiträge auf Gesetzesstufe eine Bedingung für die Zustimmung von BIO SUISSE. Der ZHBV lehnt die Vorlage ab – dies aufgrund der Befürchtung, die vorgesehenen Massnahmen würden ihre Wirkung hauptsächlich zugunsten der Akteure entfalten, die den Landwirtschaftsproduzenten in der Wertschöpfungskette nach-
2 Organisationen der Getreide- und Milchproduzenten werden in dieser Auswertung unter der Kategorie "Landwirtschaftliche Organisationen" geführt (vgl. Ziff. 1.5). 862.2/2005/05594 \ COO.2101.104.3.2261524 4/14