Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/40: Umsetzung des WTO-Beschlusses zum Ausfuhrwettbewerb · 14 Seiten
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Regelung auf Verordnungsstufe mit dem Zollgesetz vereinbar ist (1 KT: AI / 11 LW: SBV, SMP, GRBV, LBV, MPM, NWBV, SALS, SGBV, SOBV, URBV, ZMP). Drei Kantone (BL, TI, SH) und die LDK sind der Ansicht, dass mit der Ausrichtung der neuen produktgebundenen Stützungsmassnahmen Artikel 12 Absatz 3 des Zollgesetzes pauschal erfüllt sei und deshalb kein Veredelungsverkehrsgesuch bewilligt werden dürfe.
14 Stellungnahmen (3 LW: SBV, SGPV, VKGS / 6 MG: BO Milch, DSM, IP Gruyère, SCM, VMI, swiss granum / 3 NMI: Emmi, fial, Nestlé / 2 AND: Coop, AOP-IGP) fordern, dass die Bundesverwaltung künftig den Branchenakteuren Daten zu den im Veredelungsverkehr verarbeiteten Grundstoffmengen zur Verfügung stellt.
Fünf Stellungnahmen (3 LW: SMP, GRBV, ZMP / 2 MG: BSM, BO Butter) verlangen, dass – wenn der Veredelungsverkehr formlos bewilligt werden sollte – dieser nur im Nämlichkeitsverfahren durchgeführt werden dürfe. Fünf Stellungnahmen (4 NMI: Biscosuisse, Chocosuisse, Nestlé, SANI / 1 AND: KMU-Forum) fordern eine generelle Bewilligung im Äquivalenzverfahren. Der SBV fordert, dass künftig der Veredelungsverkehr in jedem Fall nur im Nämlichkeitsverfahren bewilligt werden dürfe.
Acht Stellungnahmen (1 LW: SMP / 3 MG: BSM, DSM, VMI / 4 NMI: Emmi, fial, Nestlé, SANI) regen die Prüfung eines sogenannten „Coupon“-Systems respektive die Einführung eines Exportzertifikates im Veredelungsverkehr an.
Drei Stellungnahmen landwirtschaftlicher Organisationen (SMP, GRBV, ZMP) fordern, dass Veredelungsverkehrsgesuche mit einer maximalen Gültigkeit zur Durchführung von sechs Monaten bewilligt werden.
Economiesuisse und das KMU-Forum fordern explizit, eine Ausdehnung des vereinfachten Bewilligungsverfahrens für den Veredelungsverkehr auch auf Produkte, die nicht Gegenstand der Vorlage sind, zu prüfen.
Die BO Butter verlangt, dass die Regelung für Butter im Veredelungsverkehr künftig wieder analog derjenigen für andere Milchgrundstoffe ausgestaltet werden soll.
2.5 Andere Punkte:
2.5.1 Genehmigung des Beschlusses von Nairobi
Zehn Stellungnahmen (2 KT: OW, UR / 7 LW: SBV, SMP, GRBV, LBV, SOBV, SGBV, ZMP / 1 MG: SCM) begrüssen explizit, dass die Genehmigung des WTO-Ministerbeschlusses von Nairobi dem Parlament gleichzeitig mit der landesrechtlichen Umsetzung desselben vorgelegt wird, damit eine gesamtheitliche volkswirtschaftliche Beurteilung ermöglicht wird.
2.5.2 Inkrafttreten
Vier Stellungnahmen (1 KT: TI / 2 MG: BO Milch, swiss granum / 1 AND: Coop) begrüssen das geplante Inkrafttreten per 1. Januar 2019 explizit. Der SGBV fordert, dass die gesamte Übergangsfrist bis Ende 2020 für die Weiterführung des aktuellen Regimes genutzt wird.
2.5.3 Anderes
16 Stellungnahmen (3 LW: SGPV, Prométerre, VKGS / 6 MG: BSM, BO Milch, DSM, SCM, swiss granum, VMI / 6 NMI: Biscosuisse, Chocosuisse, Emmi, fial, Nestlé, SANI / 1 AND: Promarca) fordern, dass die Bundesverwaltung auch künftig die inländischen Preise sowie Preisdifferenzen zum Ausland für heute ausfuhrbeitragsberechtigte Grundstoffe erhebt und publiziert.
Drei Stellungnahmen aus der Nahrungsmittelindustrie (fial, Biscosuisse, Chocosuisse) verlangen, dass die Bundesstellen Massnahmen der Standortförderung zu Gunsten der Nahrungsmittelindustrie prüfen.
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