Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/40: Umsetzung des WTO-Beschlusses zum Ausfuhrwettbewerb · 14 Seiten
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VKGS / 1 MG: swiss granum) verbinden diese Position mit der Forderung, im Schoggigesetz eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Exportdaten zu schaffen.
Vier Stellungnahmen (2 LW: SMP, ZMP / 2 MG: BO Butter, BSM) sind explizit einverstanden, die Bilanzabgrenzung, die sich aus der Anpassung des Beitragsjahrs im Jahr 2012 ergab, für die Überbrückung des letzten Beitragsmonats vor Inkraftsetzung des neuen Regimes zu nutzen.
2.3 Beiträge für Milch und Brotgetreide (Änderung LwG)
2.3.1 Allgemeines (Kohärenz mit der aktuellen und der künftigen Agrarpolitik)
Drei Stellungnahmen (1 LW: Kleinbauern / 2 AND: Pro Natura, WEKO) lehnen die Einführung von produktgebundenen Stützungsmassnahmen grundsätzlich ab und fordern stattdessen allgemeine Direktzahlungen oder auf Qualität und Nachhaltigkeit abzielende Massnahmen.
Neun Stellungnahmen (1 PP: GLP / 1 LW: Agrarallianz / 3 NMI: Biscosuisse, Chocosuisse, SANI / 4 AND: Coop, KMU-Forum, MGB, Promarca) stimmen dem Ansatz der Vorlage zwar zu, drängen aber darauf, die vorgeschlagenen Massnahmen in einen grösseren Kontext zu setzen (Marktöffnung, Weiterentwicklung der Agrarpolitik, Strukturwandel im Agrarsektor). Sie schlagen deshalb entweder eine Befristung der Massnahmen vor oder fordern, parallel zu den vorgesehenen Massnahmen strategische Arbeiten hinsichtlich einer Marktöffnung respektive der Weiterentwicklung der Qualitätsstrategie des Sektors aufzunehmen.
Fünf Stellungnahmen (5 LW: AGORA, CJA, CNAV, PROLAIT, Prometérre) fordern, dass sich der Bund langfristig zu den vorgeschlagenen Massnahmen verpflichtet – insbesondere über die nächste Reform der Agrarpolitik hinaus.
2.3.2 Neue produktgebundene Stützung im Agrarbereich (Artikel 40 und 55 LwG)
2.3.2.1 Festschreibung der Beitragshöhe auf Gesetzesstufe
49 Stellungnahmen fordern, die Beitragshöhe für die geplanten produktspezifischen Stützungsmassnahmen im LwG, d.h. auf Gesetzesstufe, festzuschreiben. 30 Stellungnahmen (8 KT: AI, JU, NE, NW, OW, SZ, UR, VS / 16 LW: SBV, SMP, AGORA, CJA, CNAV, GRBV, LBV, NWBV, OWBV, PROLAIT, Prométerre, SBLV, SGBV, SOBV, URBV, ZBB / 4 NMI: Biscosuisse, Chocosuisse, fial, SANI / 2 AND: SAB, SGB) plädieren für die Festschreibung der Beitragshöhe sowohl der allgemeinen Milchzulage, als auch der Zulage für Getreide. Die Festschreibung der Beitragshöhe der allgemeinen Milchzulage auf Stufe LwG fordern 15 Stellungnahmen (4 LW: LRG, MPM, SALS, ZMP / 7 MG: BO Butter, BO Milch, BSM, Fromarte, IP Gruyère, SCM, VMI / 2 NMI: Emmi, Nestlé / 2 AND: AG Berggebiet, AOP-IGP). Die Festschreibung der Beitragshöhe im Rahmen der Zulage für Getreide verlangen vier Stellungnahmen (2 LW: SGPV, VKGS / 2 MG: DSM, swiss granum).
Fünf Stellungnahmen (5 KT: AR, BS, LDK, TG, TI) plädieren dafür, die Beitragshöhe der Massnahme auf Verordnungsstufe festzulegen, jedoch auf Gesetzesstufe zu verankern, dass nur alle vier Jahre eine Anpassung möglich ist.
Vier der Stellungnahmen (1 KT: SO / 1 LW: Agrarallianz / 2 AND: Coop, MGB), welche Anpassungsbedarf an der Vorlage sehen fordern explizit, dass auf eine Festschreibung der Beitragshöhe auf Gesetzesstufe verzichtet wird.
2.3.2.2 Optionalität der Zahlungen im Gesetzestext („Kann-Formulierung“)
Von den Stellungnahmen, die keine Festlegung der Beitragshöhe auf Gesetzesstufe fordern, beantragen bzw. verlangen sieben, die Optionalität der Zahlungen im Gesetzestext durch eine verbindlichere Formulierung zu ersetzen (6 KT: AR, LDK, SO, TI, TG, VD / 1 AND: Coop).
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