Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/56: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2017 · 9 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2017 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VOCV

Betriebe, die grosse Mengen an VOC einsetzten, aber von der Abgabe befreit. Die Untergrenze für die Belastung bei den Stoffen liegt damit bei 0 Franken.

Die Importmenge von Produkten, in denen diese Stoffe gebunden sind, ist nicht bekannt (Produkte mit VOC-Anteil < 3 Prozent sind von der Abgabe ohnehin befreit). Je nach Verwendung liegt die Abgabenlast dieser Produkte (im Produkt gebundene Menge der beiden Stoffe in Kilogramm x 3 Franken) bei der Wirtschaft oder bei Haushalten. Um diese Belastung der Wirtschaft zu quantifizieren, müssten die Importmengen dieser Produkte, der Massenanteil der beiden Stoffe in diesen Produkten und der Anteil der Produkte mit einem Massenanteil von weniger als 3 Prozent bekannt sein. Diese Daten liegen nicht vor.

Mit der Abgabe wird ein finanzieller Anreiz zur Senkung der VOC-Emissionen gesetzt; es entspricht dem Ziel der Lenkungsabgabe, dass der Einsatz von VOC finanziell belastet wird. Der zusätzliche administrative Aufwand ist gering und entsteht bei Betrieben, die eine VOC-Bilanz erstellen müssen (nach Artikel 9 befreite Betriebe und Betriebe mit einer Bewilligung zum Bezug von vorläufig abgabebefreiten VOC nach Artikel 21), bei Betrieben, die einen Rückerstattungsantrag nach Artikel 18 stellen sowie bei der Deklaration der Importe.

Mit den restlichen Anpassungen sind keine Auswirkungen verbunden.

9/9 054.11-00539/00006/00002/P433-0806