Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/56: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2017 · 9 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2017 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VOCV
6 Auswirkungen
6.1 Auswirkungen auf den Bund
Ein wesentlicher zusätzlicher personeller Aufwand durch die Härtefallregelung ist nicht zu erwarten. Von den rund 100 nach Artikel 9 VOCV befreiten Betrieben erfüllen rund die Hälfte bereits die Anforderungen an die beste verfügbare Technik. Es ist davon auszugehen, dass von den verbleibenden Betrieben mit einem Massnahmenplan bei der Umsetzung von Massnahmen nur selten ein Härtefall ausgelöst wird. Die kantonale Behörde prüft das Gesuch um Fristerstreckung bei Härtefällen und leitet es zusammen mit ihrer Empfehlung an den Bund weiter. Die OZD entscheidet nach Absprache mit dem BAFU über die Bewilligung des Gesuchs.
Die unterjährige Befreiung neuer Betriebe ist mit keinen Auswirkungen auf den Bund verbunden. Wird ein Antrag unterjährig gestellt, dann wird aus Sicht des Bundes der Aufwand zur Bearbeitung des Gesuchs nur zeitlich nach vorne verschoben. Ein Mehraufwand entsteht jedoch nicht. Die Zahl der nach Artikel 9 befreiten Betriebe ist zudem seit Einführung der Lenkungsabgabe in Jahr 2000 relativ stabil. Nur selten stellen neue Betriebe einen Befreiungsantrag.
Der zusätzliche administrative Aufwand für den Bund durch die Aufnahme von Benzylalkohol und Cyclopentan ist sehr gering. Zusätzlicher Aufwand entsteht bei der Prüfung der VOC-Bilanzen und Rückerstattungsanträgen der Betriebe (siehe Abschnitt 6.3), wenn diese wesentliche Mengen der neuen Stoffe einsetzen.
Mit den restlichen Anpassungen sind keine Auswirkungen verbunden.
6.2 Auswirkungen auf die Kantone
Ein wesentlicher zusätzlicher personeller Aufwand für die Kantone durch die Härtefallregelung ist nicht zu erwarten (analog zu Auswirkungen auf den Bund in Abschnitt 6.1).
Die unterjährige Befreiungsmöglichkeit neuer Betriebe wird mit keinen Auswirkungen auf die Kantone verbunden sein (analog zu Auswirkungen auf den Bund in Abschnitt 6.1).
Der zusätzliche administrative Aufwand für die Kantone durch die Aufnahme von Benzylalkohol und Cyclopentan ist gering. Zusätzlicher Aufwand entsteht bei der Prüfung der VOC-Bilanzen und Rückerstattungsanträgen der Betriebe (siehe Abschnitt 6.3), wenn diese wesentliche Mengen der neuen Stoffe einsetzen.
Mit den restlichen Anpassungen sind keine Auswirkungen verbunden.
6.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft
Die Härtefallregelung soll dann angewendet werden, wenn durch die fristgerechte Umsetzung von Massnahmen gemäss Massnahmenplan Betriebe aufgrund unverschuldeter Umstände in ihrer Existenz gefährdet würden. Diese Regelung bietet in definierten Ausnahmefällen die notwendige Flexibilität und wirkt sich deshalb positiv auf die Wirtschaft aus.
Die unterjährige Befreiungsmöglichkeit entlastet neue, ökologisch überlegene Betriebe bereits frühzeitig von der Abgabebelastung. Diese Regelung wirkt sich positiv auf die Wirtschaft aus.
Mit der Aufnahme von Benzylalkohol und Cyclopentan auf die Stoff-Positivliste unterliegen diese Stoffe ebenfalls der VOC-Lenkungsabgabe von 3 Franken pro Kilogramm VOC. Im Jahr 2015 wurden netto 1‘334 t Benzylalkohol und 500 t Cyclopentan in die Schweiz importiert. Die Abgabenlast (Benzylalkohol bzw. Cyclopentan in Kilogramm x 3 Franken) liegt grundsätzlich bei den Betrieben, die diese Stoffe einsetzen. Werden die Stoffe von Betrieben eingesetzt, die von der Abgabenpflicht nach Artikel 9 VOCV befreit sind, dann entfällt die Abgabenlast. Um die Belastung der Wirtschaft durch die Erhebung der Abgabe auf diese beiden VOC zu bestimmen, müssten die Mengen bekannt sein, auf die keine Abgabe erhoben wird. Die Obergrenze für die Belastung bei den Stoffen liegt damit bei rund 4 Millionen Franken bei Benzylalkohol und bei 1.5 Millionen Franken bei Cyclopentan. Zum Vergleich, die gesamte Einnahmen der VOC-Lenkungsabgabe im Jahr 2015 belaufen sich auf rund 128 Millionen Franken, die nach Abzug der administrativen Kosten an die Bevölkerung zurückverteilt werden. In der Regel sind
8/9 054.11-00539/00006/00002/P433-0806