Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/57: Umsetzung der Pa.Iv. 15.456 Reimann vom 18. Juni 2015 «Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr» · 8 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht
4.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die vorgeschlagene Änderung des SVG berührt keine internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere weder das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse vom 21. Juni 199911 (Landverkehrsabkommen) noch das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr vom 8. November 196812.
4.3 Erlassform
Nach Artikel 164 Absatz 1 BV sind alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in Form eines Bundesgesetzes zu erlassen. Die vorliegend beantragte Änderung des SVG erfolgt somit im ordentlichen Verfahren.
4.4 Datenschutz
Die Heraufsetzung der Alterslimite für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung vom vollendeten 70. Altersjahr auf das vollendete 75. Altersjahr hat keine Auswirkungen auf den Datenschutz.