Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/57: Umsetzung der Pa.Iv. 15.456 Reimann vom 18. Juni 2015 «Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr» · 8 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises nichtberufsmässiger Kategorien müssen sich heute ab dem 70. Altersjahr alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Dabei überprüft der Arzt oder die Ärztin, ob die betroffene Person die medizinischen Mindestanforderungen zum sicheren Führen von Motorfahrzeugen erfüllt. Mit der parlamentarischen Initiative 15.456 vom 18. Juni 2015 fordert Nationalrat Maximilian Reimann, die Alterslimite für diese Kontrolluntersuchung vom 70. auf das 75. Altersjahr heraufzusetzen. Er begründet seine Forderung damit, dass es in unseren Nachbarländern Deutschland, Frankreich und Österreich keine solche Untersuchung gebe. Diese Staaten setzten auf die Eigenverantwortung der älteren Menschen. Trotzdem verursachten diese laut Unfallstatistik nicht mehr Unfälle als ältere Leute in der Schweiz. Letztere würden durch die Untersuchung im Vergleich zu den ausländischen Senioren und Seniorinnen diskriminiert. Als Kompensation soll der Bund die Eigenverantwortung älterer Leute beim Entscheid unterstützten, wann sie mit dem Autofahren aufhören sollen.
Die KVF-N hat die Initiative am 16. November 2015 vorgeprüft und dazu den Initianten angehört. Sie beantragte mit 15 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Minderheit folgte den oben dargelegten Argumenten des Initianten. Die Mehrheit wollte an der heutigen Altersgrenze festhalten. Gründe: Dank der verkehrsmedizinischen Untersuchungen könnten verkehrsrelevante Beeinträchtigungen rechtzeitig erkannt und in geeigneter Weise darauf reagiert werden. Dies ermögliche die Mobilität älterer Menschen längst möglich zu erhalten und Unfälle zu verhindern. Die Untersuchungen stellten keine Diskriminierung dar und erfolgten zum richtigen Zeitpunkt.
Der Nationalrat hat der Initiative – entgegen dem Antrag seiner Kommission – am 16. Dezember 2015 Folge gegeben (97 zu 82 Stimmen).
Die KVF-S hat sich an ihrer Sitzung vom 14. April 2016 mit dieser parlamentarischen Initiative befasst und ihrem Rat mit 6 zu 3 Stimmen beantragt, dem Beschluss des Nationalrates auf Folgegeben nicht zuzustimmen. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine periodische vertrauensärztliche Untersuchung eine wichtige Präventivmassnahme zum Erhalt der Fahreignung älterer Fahrzeuglenker und -lenkerinnen ist. Die Minderheit hielt demgegenüber fest, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass heute die Menschen im Alter gesünder seien und es daher angebracht wäre, die Alterslimite für die periodischen Untersuchungen von 70 auf 75 Jahre heraufzusetzen.
Der Ständerat sprach sich am 8. Juni 2016 gegen den Antrag seiner Kommission aus und folgte mit 22 zu 19 Stimmen dem Beschluss des Nationalrates auf Folgegeben.