Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/57: Umsetzung der Pa.Iv. 15.456 Reimann vom 18. Juni 2015 «Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr» · 8 Seiten
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Somit wurde die KVF-N mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt (Art. 111 Abs. 1 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20021).
Die KVF-N behandelte an ihrer Sitzung vom 30. August 2016 die Initiative und beriet über das weitere Vorgehen. Sie beschloss mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, den ersten Satz von Artikel 15d Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG)2 zu ändern (Heraufsetzung der Alterslimite) und Artikel 2a SVG unverändert zu lassen, da für ältere Fahrzeuglenker und -lenkerinnen bereits eine Sensibilisierungskampagne im Gange ist. Anschliessend beauftragte sie die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs.
Am 31. Oktober 2016 verabschiedete die KVF-N mit 17 Stimmen zu 0 bei 5 Enthaltungen den Vorentwurf und beauftragte das Bundesamt für Strassen mit der Durchführung der Vernehmlassung.
1.2 Neuregelung
Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises nichtberufsmässiger Kategorien sollen sich erst ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen müssen und nicht wie heute ab 70 Jahren.
1.3 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung
Die Forderung der Initiative, die Alterslimite für die verkehrsmedizinische Untersuchung heraufzusetzen, wird mit der vorgeschlagenen Änderung des SVG erfüllt.
Weiter fordert die Initiative, dass der Bund die Eigenverantwortung älterer Leute beim Entscheid unterstützt, wann sie von sich aus mit dem Autofahren aufhören sollen. Zur Erfüllung dieser Forderung ist keine Gesetzesanpassung nötig. Diese Massnahme lässt sich mit dem bestehenden Artikel 2a SVG umsetzen, der vorsieht, dass der Bund sicheres Fahren durch Sensibilisierungskampagnen und andere präventiv wirksame Aktivitäten fördert. Diese Bestimmung umfasst bereits Präventionsaktivitäten zur Senioren-Eigenverantwortung. Die Bundesverwaltung führt jedoch selbst kaum Kampagnen durch. Diese Aufgabe ist dem Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) übertragen. Der FVS ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit dem gesetzlichen Auftrag3, Massnahmen zur Unfallverhütung im Strassenverkehr bei allen Altersgruppen und Verkehrsteilnehmenden zu fördern.
Die Erhöhung der Alterslimite für die verkehrsmedizinische Untersuchung nichtberufsmässiger Fahrzeugführer und -führerinnen hat folgerichtig auch Auswirkungen auf über 50-jährige Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises berufsmässiger Kategorien. Diese müssten sich künftig erst ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre
1 SR 171.10
2 SR 741.01
3 Siehe Bundesgesetz über einen Beitrag für die Unfallverhütung im Strassenverkehr (Unfallverhütungsbeitragsgesetz; SR 741.81)