Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/60: Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 60 Seiten
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Vernehmlassung zur Totalrevision der MiVo-HF: Ergebnisbericht
1 zu präzisieren, dass die Bildungsgänge an höheren Fachschulen zur Tertiärstufe B (höhere Berufsbildung) gehörten.
Abs. 3 Der Kanton TI schlägt vor, den eher in der beruflichen Grundbildung üblichen Terminus „Allgemeinbildung“ durch „generalistische Kompetenzen“ zu ersetzen.
BE begrüsst die Ergänzung in Abs. 3.
Der Kanton GE schlägt vor „formation générale“ mit „la formation en culture générale“ zu ersetzen.
Parteien
Die SP fordert, es sei eine Mindeststundenanzahl für Allgemeinbildung vorzusehen. Sie begrüsst in diesem Sinne auch den Ansatz zur besseren Positionierung der HF-Bildungsgänge. Bildungsangebote und Bildungsgänge sollten anpassungsfähig sein.
Wirtschaft
SBVg fordert die Ersetzung von „Allgemeinbildung“ durch „generalistische Kompetenzen“. Ähnlich äussert sich der SAV.
USS ist besorgt, dass für die Allgemeinbildung keine Stundenzahl mehr vorgegeben wird.
Konferenzen
Hfbern und hfTeilkonferenz2 fordern die Ersetzung von „Allgemeinbildung“ durch „generalistische Kompetenzen“.
BGS schlägt den Begriff „überfachliche Kompetenzen“ vor.
Trägerschaften und interessierte Kreise
SPAS kritisiert den in der Französischen Version verwendeten Ausdruck „responsabilité technique“ und schlägt vor „les responsabilités liées à leur secteur d’activités et en matière de gestion.“
OdASanté begrüsst die starke Praxisorientierung der Ausbildungsziele und unterstützt gleichzeitig, dass mit der Integration einer erweiterten und vertieften Allgemeinbildung die Bildungsgänge generalistischer angelegt sind als die eidgenössischen Prüfungen.
SGI weist darauf hin, dass der RLP NDS HF Intensivpflege die Selbständigkeit in der Fach- und Führungskompetenz von Intensivpflegefachpersonen besser abbilden sollte.
HolzbauSchweiz begrüsst, dass keine minimale Anzahl von Lernstunden für die Allgemeinbildung definiert ist.
SwissDesignSchools, IG-HBB empfehlen die Verwendung von „generalistische Kompetenzen“.
SBK schlägt als Begriff „formation généraliste“ bzw. „generalistische Kompetenzen“ oder „berufsspezifische Allgemeinbildung“ vor.
SavoirSocial findet, es sei unklar, was mit „erweitern und vertiefen die Allgemeinbildung“ gemeint ist. Als Begriff wird „generalistische Kompetenzen“ vorgeschlagen.
ODEC findet, der Begriff „höhere Fachschule“ solle definiert werden. Ebenso sollen die Bereiche wiedereingeführt werden.
Art. 2 Grundlagen
1Die Bildungsgänge beruhen auf Rahmenlehrplänen gemäss dem 3. Abschnitt.
2Sie bauen auf eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen auf.
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